Rauchen bei der Arbeit
Definition, Erklärung
In den Bereich des Arbeitsschutzes am Arbeitsplatz fällt das Rauchen. An bestimmten Arbeitsplätzen herrscht generelles Rauchverbot aus hygienischen Gründen (z.B. bei der Nahrungsverarbeitung) oder in Gefahrenbereichen zur Vermeidung von Bränden und Explosionen. Die Arbeitsstättenverordnung § 5 Nichtraucherschutz sieht vor: "Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind." Damit wird den gesundheitsschädlichen Folgen des Passivrauchens begegnet. In der Vergangenheit trug gerade der Umstand des ungewollten Mitrauchens am Arbeitsplatz zu vielen Streitereien und zu einer Störung des Arbeitsklimas bei. Weitere Aspekte waren die häufigeren Erkrankungen durch das Rauchen und die sinkende Arbeitsmotivation.
Tipps, Checkliste
- Die Ausführung innerbetrieblicher Rauchverbote unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrates und ist am besten durch eine Betriebsvereinbarung zu dokumentieren. Dazu gehören die Einrichtung räumlich getrennter Arbeitsplätze für Raucher und Nichtraucher oder auch das generelle Rauchverbot
- Ein Rauchverbot kann auch Bestandteil des Arbeitsvertrags sein
- Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, Nichtrauchern einen rauchfreien Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen, um sie vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch zu schützen. Möglichkeiten sind
- Trennung der Büros nach Rauchern und Nichtrauchern
- Einrichtung von Raucherräumen und -ecken
- Einführung von speziellen Raucherpausen
- Halten Sie sich an die Rauchverbote. Eine Abmahnung ist ansonsten möglich
- Unternimmt der Arbeitgeber nichts und Sie fühlen sich als Nichtraucher gestört, können Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber oder beim Betriebsrat beschweren. Passiert nichts, kann als letzte Möglichkeit, Beschwerde beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt eingelegt werden
- Kunden sind durch die Arbeitsstättenverordnung bei den Regelungen des Nichtraucherschutzes ausgenommen. Lediglich für ausreichende Lüftung muss gesorgt werden
- Schwangeren Frauen sind absolut rauchfreie Arbeitsplätze zuzuweisen
Arbeitsrecht, Urteile
Presseartikel
- Rauchverbot und Arbeitnehmerschutz; sueddeutsche.de, 28.10.2008
- Qualmen neben der Stechuhr; sueddeutsche.de, 06.02.2008
- Qualmen ist Privatsache; sueddeutsche.de, 02.01.2008
- Mediziner schimpfen über Ausnahmen beim Rauchverbot; sPIEGEL ONLINE, 22.03.2007
- Jobvergabe: Arbeitgeber in Deutschland dürfen Raucher ablehnen; SPIEGEL ONLINE, 07.08.2006
- Sollen Zigarettenpausen zeitlich erfasst werden? Stadtsparkasse München, 19.07.2006
- "Rauchen tötet jährlich 3.300 Passivraucher"; C6 Magazin, 19.03.2006
- Schutz vor dem blauen Dunst; jobpilot.de, 28.11.2005
- Das Rauchverbot am Arbeitsplatz ist nun Gesetz; Verlag für die Deutsche Wirtschaft
- Analyse: Rauchen ist nichts für Gebildete; WEB.DE
- Nikotinsucht; BARMER Krankenkasse
- Rauchfreier Arbeitsplatz
- Arbeitgeber bevorzugen Nichtraucher
- Rauchverbot und Raucherschutz II; Arbeitsrecht, Folge 66
Schutz der Nichtraucher vor Passivrauchen
- Rauchverbot und Nichtraucherschutz; Arbeitsrecht, Folge 65
Informationsquellen
Literatur, Broschüren
Letzte Aktualisierung: 24.11.2008
Anzeigen: Kostenloses Girokonto, Jobbörse - Stellenangebote - Jobsuche, Browsergames, Betriebswirtschaftslehre Studieren, Suchmaschinenmarketing, Umzug - Preisvergleich - Umzugsanbebote von Umzugsunternehmen aus Ihrer Nähe.