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In den Bereich des Arbeitsschutzes am Arbeitsplatz fällt das Rauchen. An bestimmten Arbeitsplätzen herrscht generelles Rauchverbot aus hygienischen Gründen (z.B. bei der Nahrungsverarbeitung) oder in Gefahrenbereichen zur Vermeidung von Bränden und Explosionen. Die Arbeitsstättenverordnung § 5 Nichtraucherschutz sieht vor: "Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind." Damit wird den gesundheitsschädlichen Folgen des Passivrauchens begegnet. In der Vergangenheit trug gerade der Umstand des ungewollten Mitrauchens am Arbeitsplatz zu vielen Streitereien und zu einer Störung des Arbeitsklimas bei. Weitere Aspekte waren die häufigeren Erkrankungen durch das Rauchen und die sinkende Arbeitsmotivation.
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