Praktikum: Von der Bewerbung zur Stelle und zum Job - ArbeitsRatgeber
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Das Praktikum: Chance oder Ausbeutung?

Definition, Erklärung Tipps, Checkliste
Arbeitsrecht, Urteile Presseartikel
Informationsquellen Literatur, Broschüren

Definition, Erklärung

Das Praktikum eignet sich während und nach der Ausbildungszeit, in Schule und Studium, um Berufe, Branchen und Firmen kennen zu lernen. Ziel ist es, in den Job hinein zu schnuppern, die theoretischen Kenntnisse um die Praxis zu erweitern und den Arbeitsalltag zu erfahren. Das dafür bezahlte Gehalt ist niedrig, in manchen Fällen sogar wird unentgeltlich gearbeitet. Dafür sehen es manche als Sprungbrett, um den Wunschjob zu bekommen, d.h. nach dem Praktikum in eine Vollzeitstelle übernommen zu werden.

Der Sozialversicherungspflicht unterliegt der Praktikumsplatz, wenn das Praktikum nicht innerhalb einer Studien- oder Prüfungsordnung abgeleistet wird oder zu einem ersten akademischen Abschluss gehört.

In letzter Zeit gerät das Praktikum zunehmend in Misskredit, da es in vielen Fällen von den Arbeitgebern nicht mehr als Form des gegenseitigen Kennenlernens verstanden wird, sondern als Möglichkeit, normale Arbeitsplätze mit niedrig bezahlten Kräften zu besetzen. Dies gilt gerade bei zunehmender Arbeitslosigkeit. Teilweise wird nicht mehr eingestellt, sondern nur noch zeitlich befristete Praktika vergeben. Auch dies eine Form der prekären Arbeit.

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Letzte Aktualisierung: 22.05.2009

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