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Das Führungszeugnis (früher "polizeiliches Führungszeugnis") wird gerne von Arbeitgeber vor der Einstellung eingefordert als Nachweis dafür, dass keine strafrechtlichen Verurteilungen vorliegen. Wenn Sie in einem Unternehmen arbeiten, benötigen Sie ein Führungszeugnis für eigene Zwecke, das sog. Privatführungszeugnis. Arbeiten Sie bei einer Behörde oder wollen Sie eine amtliche Erlaubnis (z.B. Gaststättenerlaubnis) beantragen, benötigen Sie ein Behördenführungszeugnis. Antragsteller kann jede geschäftsfähige Person ab dem 14. Lebensjahr sein. Bei Minderjährigen ist die Antragstellung auch durch den gesetzlichen Vertreter möglich
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, können Sie ein Führungszeugnis bei Ihrem örtlichen Einwohnermeldeamt beantragen. Ansonsten müssen Sie den Antrag direkt beim Bundesamt für Justiz in Bonn stellen.Die Beantragung kann bei persönlichem Erscheinen und Vorlage eines Passes oder Personalausweises erfolgen oder in Schriftform mit beglaubigter Unterschrift durch eine siegelführende Stelle und Angabe des Verwendungszwecks. Nachdem der Antrag vorliegt, geht dieser an das Bundeszentralregister in Bonn. Dort werden die Vorstrafen gespeichert. Das Bundeszentralregister stellt das Führungszeugnis aus und versendet es. Das Führungszeugnis für private Zwecke wird an die Privatperson direkt versendet. Das Behördenführungszeugnis wird dagegen direkt an die Behörde verschickt, sofern nicht vorherige Einsichtnahme verlangt wurde.
Inhalt des Antrags:
Inhalt des Führungszeugnisses:
Löschung von Einträgen in Führungszeugnis:
In Zukunft ist vorgesehen, dass die Meldebehörde die Anfrage beim Bundeszentralregister online stellen kann. Dadurch liegt das beantragte Führungszeugnis schneller vor. Momentan ist eine Bearbeitungszeit von 1 - 2 Wochen üblich.