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Bestandteil der Sozialversicherung ist auch die gesetzliche Pflegeversicherung. Diese ist verbunden mit der Krankenversicherung, d.h. es besteht Versicherungspflicht für fast alle Bürger. Sowohl gesetzlich Versicherte als auch privat Versicherte müssen eine gesetzliche bzw. private Pflegeversicherung abschließen. Auch Beamte sind verpflichtet, eine private Pflegeversicherung abzuschließen, ausser sie gehören der gesetzlichen Krankenversicherung an. In diesem Falle gilt obiges. Ihre Beihilfe wird dann um eine Restkostenversicherung ergänzt, um die nicht geleisteten Pflegekosten zu versichern.
Durch die Beitragszahlungen an die Pflegeversicherung erwirbt der Versicherte einen Rechtsanspruch, im Fall von Pflegebedürftigkeit Hilfe zu erhalten. Diese erstreckt sich auf die Bereiche Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung.
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