Personalakte: Das sind Ihre Rechte - ArbeitsRatgeber
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Personalakte: Inhalte und Rechte

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Definition, Erklärung

Eine Personalakte ist grundsätzlich nicht vorgeschrieben per Gesetz und es bestehen keine Regeln hinsichtlich Form und Inhalt. Üblicherweise legen die Arbeitgeber eine Akte pro Mitarbeiter an, in der alle Unterlagen, die in Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen, zusammen gestellt sind. Diese Unterlagen sind Bewerbungsunterlagen, Zeugnisse, Ergebnisse aus Auswahlverfahren und Assessments, Beurteilungen, Beförderungen, Schulungsmaßnahmen, ärztliche Gutachten, Berichte aus Disziplinarverfahren, Abmahnungen, Arbeitsvertrag, Angaben zu Lohn- und Gehaltspfändungen, Angaben zu Versicherungen, wie Krankenversicherung und Rentenversicherung, Krankmeldungen. Die Rechte des Arbeitnehmers hinsichtlich der Personalakte beruhen auf der individualrechtlichen Schutzpflicht des Arbeitgebers zur Achtung der Arbeitnehmerpersönlichkeit.

Verbreitet ist mittlerweile die elektronische oder digitale Personalakte, die es den Firmen erlaubt, die Mitarbeiterdaten in einer Datenbank abzuspeichern.

Tipps, Checkliste

Arbeitsrecht, Urteile



Presseartikel

Informationsquellen

Literatur, Broschüren



Letzte Aktualisierung: 24.11.2008

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