Berufspendler: Als Pendler unterwegs zwischen Wohnort und Arbeit
Definition, Erklärung
Wie sich an dem erhöhten Verkehrsaufkommen der Autos, von Bussen, Zügen und Flugzeugen am Wochenbeginn und -ende, sowie in den Morgen- und Abendstunden erkennen lässt, müssen viele Berufstätige auf ihrem Arbeitsweg zwischen ihren Wohnorten und ihren Arbeitsstätten pendeln. Als Berufspendler gelten alle Menschen, die vom Wohnort zur Arbeit in eine andere Gemeinde fahren müssen. Nach wie vor die meisten bevorzugen dabei den PKW. Als Gründe für das notwendige Pendeln werden genannt:
- Zwang zur beruflichen Mobilität
Der Arbeitsplatz lässt sich nicht mehr am Wohnort finden, die Arbeit erfordert wechselnde Arbeitsplätze, gerade vor dem Hintergrund, Karriere zu machen
- Wohnort aufgrund billigerer Wohnmöglichkeiten außerhalb der Stadt und den Ballungszentren
Pendler lassen sich in verschiedene Gruppen unterteilen. So unterscheidet man nach der Häufigkeit - täglich oder am Wochenende - und nach der Entfernung - Nah- und Fernpendler. Als Nahpendler sind diejenigen zu betrachten, deren einfacher Fahrtweg maximal 20 Kilometer beträgt.
Steuerlich können Sie die Pendlerpauschale von maximal 4.500 Euro pro Jahr als Werbungskosten absetzen.
Tipps, Checkliste
- Bilden Sie, wenn möglich, Fahrgemeinschaften über Mitfahrzentralen. Steuerlich dürfen Sie als Pendlerpauschale, auch Entfernungspauschale genannt, 4.500 Euro pro Jahr absetzen. Das gilt auch, wenn Sie nicht selbst am Steuer sitzen
- Fragen Sie bei Ihrem Chef nach Benzingutscheinen oder Job-Tickets. Der Arbeitgeber darf 44 Euro pro Monat und Mitarbeiter steuer- und sozialabgabenbefreit spendieren
- Sammeln Sie die Belege und führen Sie Fahrtenbücher
- Nutzen Sie die Zeit bei Bahnfahrten zum Lesen
- Machen Sie Bewegungspausen beim Autofahren, um Müdigkeit und Stress abzubauen
- Wenn Sie weiter weg arbeiten, überlegen Sie sich, ob es nicht sinnvoll ist, eine Zweitwohnung zu nehmen. Diese ist als doppelte Haushaltsführung neben den Fahrkosten von der Steuer absetzbar, wenn dafür berufliche Gründe vorliegen und Sie am bisherigen Wohnort weiterhin die Hauptwohnung haben. Die Hauptwohnung ist die Wohnung mit Ihrem Lebensmittelpunkt
- Machen Sie die Entfernungspauschale geltend
- Lassen Sie die Pendlerpauschale in Ihre Lohnsteuerkarte eintragen
Arbeitsrecht, Urteile
Presseartikel
- Zahl der Grenzpendler deutlich gestiegen; FOCUS online, 08.12.2009
- Pendlerpauschale - Detailfragen endlich durch BMF geklärt; haufe.de, 15.09.2009
- Bahncard hilft Steuern sparen: Pendler im Vorteil; sueddeutsche.de, 30.08.2009
- So kommen Sie an Ihr Geld; stern.de, 09.12.2008
- Die Pendlerpauschale und ihre Folgen: Auf Kosten der Umwelt; sueddeutsche.de, 09.12.2008
- Pendlerpauschale: Ein Privileg, kein Grundrecht; sueddeutsche.de, 10.09.2008
- Pendeln - ein zunehmender Trend, vor allem bei Hochqualifizierten; Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, 6/2008
- Immer mehr Vollzeitbeschäftigte pendeln; Handelsblatt.com, 16.04.2008
- Stress: Pendler sind öfter krank; sueddeutsche.de, 21.12.2007
- Berufspendler: Lesen und Bewegung tut gut Rhein-Zeitung online; 24.11.2006
- Pendler schalten Großhirn aus; tagesschau.de, 12.10.2006
- Fernbeziehung: So fern und doch so nah; Die Zeit
- Entspannung im Stau; monster.de, 20.03.2006
- Geld sparen mit Bus und Bahn: VCD-Preisvergleich für Berufspendler; Verkehrsclub Deutschland, 16.03.2006
- Die Zweitwohnung in der Steuererklärung; monster.de, 06.03.2006
- Wir Pendler; ZEIT online , 29.12.2005
- Mythos Jobnomade, monster.de, 14.08.2005
Informationsquellen
Literatur, Broschüren
Letzte Aktualisierung: 07.06.2010