Outplacement: Die sanfte Kündigung
Definition, Erklärung
Beim Outplacement geht es um die Trennung eines Mitarbeiters - meist einer Fach- oder Führungskraft - von einem Unternehmen und die Platzierung dieser Person in einer neuen Arbeit. Beratungs- und Vermittlungdienste werden dabei durch Outplacementberater angeboten. Bezahlt wird die Beratung meist vom letzten Arbeitgeber durch einen Teil der Abfindung, um den Vorgang der Kündigung für beide Seiten zu vereinfachen und Streitigkeiten zu vermeiden. Anfangs wurden diese Leistungen vor allem für Fach- und Führungskräfte erbracht, mittlerweile werden ganze Abteilungen dadurch unterstützt.
Der Outplacementberater hilft seinem Klienten, die eigenen Stärken und Ziele zu erkennen, sich richtig zu bewerben, gibt psychologische Betreuung, führt Trainingsmaßnahmen durch und bietet sein eigenes Netzwerk zur Kontaktvermittlung an. Ziel ist es, Arbeitslosigkeit zu vermeiden und eine passende neue Stelle zu finden oder sich durch eine Existenzgründung selbständig zu machen.
Tipps, Checkliste
- Nehmen Sie ein Angebot Ihrer Firma zur Outplacement-Beratung an. Eine Kündigung ist auch durch eine Verweigerung nicht rückgängig zu machen
- Outplacement-Beratung ist Vertrauenssache. Lernen Sie Ihren persönlichen Berater unbedingt vorher kennen
- Das erste Informationsgespräch sollte auf jeden Fall kostenlos sein
- Erkundigen Sie sich bei Ihrem Coach nach seinem beruflichen Hintergrund. Kennt er Ihre Branche und die möglichen Unternehmen? Hat er Erfahrung in Führungspositionen oder im Personalbereich?
- Klären Sie, ob die Outplacement-Beratung eine Garantie übernimmt. In manchen Fällen fühlt sich der Berater bis zu 12 Monate für Sie zuständig. Wenn das neue Arbeitsverhältnis innerhalb dieser Zeit aufgelöst wird, nimmt er erneut kostenfrei die Vermittlung auf
- Leider tummeln sich auf diesem Markt auch einige unseriöse Unternehmen. Erkundigen Sie sich daher über die Seriosität und die konkreten Leistungen, bevor Sie einen Vertrag abschließen
Arbeitsrecht, Urteile
- Nach § 216 a Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen im vierten Kapitel des dritten Sozialgesetzbuchs besteht ein Rechtsanspruch der Arbeitgeber auf Zuschüsse der Arbeitsagentur bei der Durchführung einer Outplacement-Beratung. Die Arbeitsagentur beteiligt sich an 50 Prozent der Kosten, höchstens jedoch mit 2500 Euro pro teilnehmendem Arbeitnehmer
Presseartikel
- Outplacement: Durch die alte Firma zum neuen Job; CoachAcademy, 10.12.2008
- Outplacement - Chance in der Kündigung; monster.de, 16.04.2007
- Outplacement
Wie man Trennungen für beide Seiten optimal, fair und konstruktiv löst
- Kündigung light, jobpilot.de, 13.06.2005
Vom alten Job direkt in den neuen, Trennung ohne Schmerzen das verspricht die Outplacement-Beratung. Wie erfolgreich die privaten Job-Coaches tatsächlich sind, lässt sich allerdings nur schwer überprüfen
- Raus und aus?, jobpilot.de, 11.11.2002
Dank Outplacement gibt es neue Chancen und Hoffnungen. Nicht nur Führungskräfte kommen so an neue Jobs, selbst Sachbearbeiter werden durch eine gute Beratung vor der Arbeitslosigkeit bewahrt
- Outplacement: Sanfte Landung oder freier Fall?, IG Metall
Outplacement? Klingt wie Outsourcing. Oder wie eine neue Wortschöpfung für Personalabbau. Stimmt nicht. Outplacement-Beratung soll helfen, dass Arbeitnehmer nach der Entlassung einen neuen Arbeitsplatz finden
- Outplacement: Weiche Landung, Handelsblatt.com, 26.07.2002
Krisenfall Kündigung: Immer mehr Manager werden Opfer von Pleiten und Fusionen. Outplacement-Berater helfen, damit aus dem Kehraus kein Karriereknick wird
Literatur, Broschüren
- Die notwendigen Parameter des Beratungsprozesses sowie der Verlauf einer Outplacementberatung wird in Outplacement dargestellt und konstruktive Denkansätze gegeben
Letzte Aktualisierung: 11.12.2008
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