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Outplacement, Newplacement oder Executive Placement

Letzte Aktualisierung: 21/01/2015 | Kündigung

Definition, Erklärung

Beim Outplacement geht es um die Trennung von einem Mitarbeiter – meist einer Fach- oder Führungskraft – in einem Unternehmen und die Platzierung dieser Person in einer neuen Position/Stelle (Replacement). Beratungs- und Vermittlungdienste werden dabei durch Outplacementberater erbracht. Der letzte Arbeitgeber übernimmt in der Regel die Kosten, teilweise auch durch einen Teil der Abfindung, um den Vorgang der Kündigung für beide Seiten zu vereinfachen und Streitigkeiten zu vermeiden. Anfangs wurden diese Leistungen vor allem für Fach- und Führungskräfte erbracht, mittlerweile werden die Mitarbeiter ganzer Abteilungen in dieser Weise unterstützt.

Eine Outplacementberatung sollte noch in der Beschäftigungsphase beginnen und spätestens nach der erfolgreichen Probezeit in der neuen Arbeitsstelle enden. Das Ziel des Outplacements ist es, Arbeitslosigkeit zu vermeiden und den betroffenen Mitarbeiter möglichst rasch in ein anderes Unternehmen zu vermitteln oder ihn bei der Existenzgründung zu unterstützen.

Gründe für eine Outplacement-Beratung:

  • Kündigung aufgrund von Rationalisierung oder Reorganisation
  • Insolvenz
  • Bestandteil eines Sozialplans
  • Aufgabe oder Auslagerung bestimmter Tätigkeiten und der damit involvierten Mitarbeiter

Services einer Outplacementberatung:

  • Vorbereitung der Entlassung (Trennungsgespräche, Aufhebungsverträge) zusammen mit dem Unternehmen
  • Psychologische Beratung und Unterstützung nach einer Kündigung
  • Potentialanalyse
  • Üben der Selbstpräsentation
  • Weiterbildungs- und Umschulungsprogramme
  • Karrierecoaching
  • Finden einer passenden Position aus Sicht des Arbeitssuchenden. Dazu zählen auch Aspekte wie Work Life Balance oder steuerliche und Vermögensaspekte. Im Gegensatz zu einem Headhunter der vom Unternehmen beauftragt und bezahlt wurde, einen geeigneten Kandidaten für eine bestimmte Stelle zu suchen
  • Bestandsaufnahme: Gründe für Trennung, Stärken, Schwächen, Erfahrungen, Erfolge, Wünsche, Vorstellungen
  • Assessment: Persönlichkeitstests
  • Erarbeitung persönlicher Berufsziele
  • Machbarkeitsanalyse der vorhandenen Wünsche und Vorstellungen
  • Check inwieweit Kandidat zu möglichen Unternehmen und deren Unternehmenskultur passt
  • Bereitstellen von Informationen zu den Unternehmen
  • Unterstützung bei Kontaktaufnahme zu möglichen Arbeitgebern
  • Beratung bei Bewerbungen und Bewerbungsgesprächen
  • Nachbereitung von Bewerbungsgesprächen und Feedback
  • Unterstützung bei Existenzgründung

Vorteile für Unternehmen:

  • Vermeidung von Imageschäden sowohl in der Öffentlichkeit als auch intern bei den Mitarbeitern
  • Vermeidung von „Racheakten“ von Mitarbeitern
  • Verkürzung von Restlaufzeiten von Arbeitsverträgen
  • Ersparnis von Prozesskosten bei Rechtsstreitigkeiten
  • Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen mit daraus folgender Sozialauswahl und Berücksichtigung des Kündigungsschutzes. Stattdessen können Aufhebungsverträge abgeschlossen werden
  • Vermeidung von Motivationsverlusten und damit Produktivitätsverlusten

Vorteile für den Gekündigten:

  • Professionelle Beratung und Begleitung des „Jobfindungsprozesses“
  • Schnelle Vermittlung
  • Verhinderung oder Verkürzung von Arbeitslosigkeit

Kosten der Outplacement-Beratung:

  • In der Regel 20 Prozent des alten Jahresgehalts bei Fach- und Führungskräften und bei unbefristeten Outplacementprogrammen
  • Die Kosten für befristete Outplacement-Beratung liegen etwa zwischen 2.500 und 5.000 Euro pro Mitarbeiter
  • Bei einfachen Angestellten zahlt der Staat auf Basis des § 216a SGB III 2.500 Euro, wenn der Arbeitgeber die gleiche Summe bezahlt. Damit ist eine Outplacement-Betreuung von 4-6 Monaten möglich

Die Outplacementmaßnahme kann für einzelne Personen oder für Gruppen durchgeführt werden. Teilweise wird die Outplacementberatung auf eine Dauer von 3 Monaten begrenzt, in anderen Fällen wiederum ist sie unbefristet und endet erst, wenn der Mitarbeiter in einer neuen Tätigkeit „untergebracht“ ist.

Einzeloutplacements oder Executive Placements erhalten v.a. Führungskräfte. Je nach Regelung wählt das Unternehmen oder der Betroffene den Berater aus. In der Beratung wird gezielt auf die Situation des Einzelnen eingegangen. Bei der Kostenübernahme gibt es verschiedene Möglichkeiten: Das Unternehmen bezahlt direkt an den Outplacementberater oder stellt dem Mitarbeiter ein Budget dafür zur Verfügung oder der Mitarbeiter trägt die Kosten selbst.

Gruppenplacements dagegen werden in der Regel durchgeführt, wenn ganze Abteilungen oder Gruppen betroffen sind. Die Mitarbeiter gehören meist der mittleren oder unteren Unternehmensebene an. In Seminaren und Workshops werden Themen wie Bewerbung, Vorstellungsgespräche vermittelt und erarbeitet. Ergänzend finden dazu Einzelberatungen statt, die die individuelle Situation und die daraus sich ergebenden Möglichkeiten berücksichtigen.

Tipps, Checkliste

  • Nehmen Sie ein Angebot Ihrer Firma zur Outplacement-Beratung an. Eine Kündigung ist auch durch eine Verweigerung nicht rückgängig zu machen. Außerdem riskieren Sie durch eine Ablehnung den sofortigen Anspruch auf Arbeitslosengeld
  • Outplacement-Beratung ist Hilfe zur Selbstvermittlung. Der Berater nimmt ihnen die Jobsuche nicht ab, sondern er unterstützt Sie im Bewerbungsprozess
  • Outplacement-Beratung ist Vertrauenssache. Lernen Sie Ihren persönlichen Berater unbedingt vorher kennen
  • Das erste Informationsgespräch sollte auf jeden Fall kostenlos sein
  • Erkundigen Sie sich bei Ihrem Coach nach seinem beruflichen Hintergrund. Kennt er Ihre Branche und die möglichen Unternehmen? Hat er Erfahrung in Führungspositionen oder im Personalbereich? Ist er regional oder auch international tätig
  • Klären Sie, ob die Outplacement-Beratung eine Garantie übernimmt. In manchen Fällen fühlt sich der Berater bis zu 12 Monate für Sie zuständig. Wenn das neue Arbeitsverhältnis innerhalb dieser Zeit aufgelöst wird, nimmt er erneut kostenfrei die Vermittlung auf
  • Leider tummeln sich auf diesem Markt auch einige unseriöse Unternehmen. Erkundigen Sie sich daher über die Seriosität und die konkreten Leistungen, bevor Sie einen Vertrag abschließen
  • Suchen Sie sich frühzeitig Outplacement-Beratung. Ihre Chancen für einen Job vergrößern sich, wenn Sie sich aus einer Anstellung heraus bewerben
  • Viele Firmen bieten mittlerweile selbst Outplacement-Beratung in einem Kündigungsfall an. Sollte dies nicht erfolgen, sprechen Sie das Thema bei Ihrem Arbeitgeber/Vorgesetzten an oder verhandeln Sie darüber bei einem Aufhebungsvertrag, insbesondere über die Kostenübernahme
  • Überlegen Sie sich, ob Sie nicht das Outplacement selbst bezahlen wollen. In diesem Fall könnten Sie eine höhere Abfindung aushandeln. Der Berater ist dann Ihnen gegenüber verpflichtet. Zudem erhalten Sie eine Karriereberatung und Unterstützung bei der Jobsuche

Arbeitsrecht, Urteile

  • Nach § 216 a Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen im vierten Kapitel des dritten Sozialgesetzbuchs besteht ein Rechtsanspruch der Arbeitgeber auf Zuschüsse der Arbeitsagentur bei der Durchführung einer Outplacement-Beratung. Die Arbeitsagentur beteiligt sich an 50 Prozent der Kosten, höchstens jedoch mit 2500 Euro pro teilnehmendem Arbeitnehmer

Literatur