Der Niedriglohn-Job oder Midijob
Definition, Erklärung
Als Niedriglohn-Job oder in der Amtssprache "Beschäftigung in der Gleitzone" genannt, ist ein Beschäftigungsverhältnis definiert, dessen monatliches Einkommen mehr als 400 Euro und weniger als 800 Euro beträgt. Im Gegensatz dazu sind die Ein-Euro-Jobs als Zusatzverdienst von Arbeitslosengeld 2-Empfängern und die Minijobs mit einem maximalen Einkommen von 400 Euro zu sehen. Anders als beim Minijob zahlen in dieser Gleitzone Arbeitnehmer und Arbeitgeber in die Sozialversicherung. Dabei steigt der zu zahlende Beitrag des Arbeitnehmers an die Sozialversicherung linear von 16,60 Euro auf maximal 166,80 Euro, während der Arbeitgeber 21 % des Gehalts, also den vollen Arbeitgeberanteil, an die Sozialversicherung zahlt.
Presseartikel
- Niedriglohn-Weltmeister Deutschland; sueddeutsche.de, 05.12.2008
- Einzelhandel: Niedriglöhne werden immer häufiger; SPIEGEL Online, 28.06.2008
- Jeder Achte steigt auf, jeder Dritte bleibt hängen; FAZ.NET, 10.06.2008
- Studie: Zahl der Mini-Verdiener explodiert; FOCUS Online, 18.04.2008
- Staat zahlt oft nur Niedriglöhne; Handelsblatt.com, 14.03.2008
- Weitere Zunahme der Niedriglohnbeschäftigung: 2006 bereits rund 6,5 Millionen Beschäftigte betroffen; IAQ-Report, 01/2008
- Billigjob trotz guter Ausbildung; FOCUS Online, 01.02.2008
- OECD-Studie: Hartz IV: Briten sind generöser als Deutsche; Handelsblatt.com, 14.12.2007
- Geringverdiener bekommen weiter Kinderzuschlag; Handelsblatt.de, 10.10.2007
- Union schlägt Lohnzuschüsse für Kleinverdiener vor; Handelsblatt.com, 12.06.2007
- Großversuch mit Arbeitslosen; taz, 19.01.2007
- "Deutschen ist so was peinlich"; Welt am Sonntag, 18.06.2006
- Die Gleitzone: ein neues Rätsel der Sozialversicherung? 400-Euro.de
Beitragsermäßigung bis 800 Euro Bruttogehalt, Wann gilt die Gleitzone, Mehrfachbeschäftigung
Informationsquellen
Literatur, Broschüren
Letzte Aktualisierung: 05.12.2008
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