Nebenjob, Zweitjob oder Nebentaetigkeit - ArbeitsRatgeber
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Nebenjob, nebenberufliche Tätigkeit oder Zweitjob

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Definition, Erklärung

Von einer nebenberuflichen Tätigkeit spricht man, wenn neben einem hauptberuflichen Arbeitnehmerverhältnis einer oder sogar mehrerer weiterer Tätigkeiten nachgegangen wird. Das können Tätigkeiten bei einem anderen Arbeitgeber, ein zweiter Job beim Hauptarbeitgeber, im Rahmen einer Selbständigkeit oder auch eines Ehrenamts sein. Gerade in den heutigen Zeiten des Prekariats suchen vermehrt Menschen nach Nebenjobs, vielfach auch in Form eines Mini- oder Midijobs.

Im Angestelltenverhältnis ist ein Nebenjob wie ein Hauptberuf zu behandeln, es gelten die gleichen Regelungen hinsichtlich Urlaub, Krankheit, Kündigung und anderem.

Tipps, Checkliste

Arbeitsrecht, Urteile



Presseartikel

Informationsquellen

Literatur, Broschüren



Letzte Aktualisierung: 24.11.2008

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