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Mitarbeiterüberwachung in Belangen der Wirtschaftskriminalität

Letzte Aktualisierung: 12/10/2017 | Aktuell

Detektive können wahrlich in einem sehr breiten Spektrum oder Tätigkeitsfeld eingesetzt werden. Grundsätzlich wird hier zwischen Privater- und Wirtschaftskriminalität unterschieden. Betriebsspionage und Datendiebstahl sind in der Wirtschaftskriminalität besonders wichtige Themen. Aber auch die Überwachung der Mitarbeiter ist ein besonders wichtiges Thema. Schließlich verursacht Lohnfortzahlungsbetrug und Spesenbetrug in vielen Unternehmen einen erheblichen Schaden. Doch wie kann der Arbeitgeber genau diesen Betrug durch Mitarbeiter aufdecken?

Privatermittler können helfen

Über 86 Prozent aller europäischen Unternehmen geben an mit Wirtschaftskriminalität Probleme zu haben. Dies erklärt auch den enormen Handlungsbedarf, schließlich soll eine Abarbeitung solcher Fälle möglichst diskret erfolgen. Vor einer Anschuldigung sollte im Idealfall die Beweisführung bereits abgeschlossen sein, um den Arbeitgeber nicht in Verlegenheit zu bringen. Eine seriöse Detektei oder auch Privatermittler verstehen sich auf die Observierung und Beweismittelverschaffung. Um an die richtigen Detektive zu kommen, sollte auf das Prüfungszeugnis der ZAD (Zentralstelle für die Ausbildung im Fernunterricht) geachtet werden. Nur durch dieses Zeugnis können gewisse Qualitäten und Standards im Detektivgewerbe nachgewiesen werden. Langjährige Erfahrungswerte sorgen ebenso für einen glatten Verlauf des Falls. Mehr als 20 Jahre Erfahrung bietet in etwa die Lentz & Co Detektei in Frankfurt.

Lohnfortzahlungsbetrug

Die Sozialgesetzgebung sieht vor, dass Angestellte auch im Krankheitsfall einen Anspruch auf Lohnfortzahlung bis zu sechs Wochen haben. Dies gilt natürlich nur dann, wenn der Arbeitnehmer unverschuldet erkrankt oder arbeitsunfähig wird. Liegt ein grob fahrlässiges Verhalten vor, existiert kein Anspruch auf Lohnfortzahlung. Die Arbeitsunfähigkeit muss zunächst von einem Arzt bescheinigt und anschließend unverzüglich dem Arbeitgeber übermittelt werden. Je nach Erkrankung muss sich der Arbeitnehmer anders verhalten. Generell gilt allerdings, dass jegliche Dinge zu unterlassen sind, welche die Genesung verzögern oder gar behindern könnten.
Der Missbrauch eines Krankenstands kann nicht nur für ein schlechteres Betriebsklima und Arbeitsmoral sorgen, sondern sorgt auch für finanzielle Schäden beim Arbeitgeber. Beim Lohnfortzahlungsbetrug wird also der Krankheitsfall nur vorgetäuscht. Diese Täuschung stellt einen Straftatbestand dar. Der Geschädigte ist hier ganz klar der Arbeitgeber welcher sogar Strafanzeige erheben kann. Hierfür werden allerdings Beweise benötigt, um den Mitarbeiter überführen zu können. Durch Observation des Mitarbeiters können Fehltritte schnell und einfach festgehalten werden, falls diese vorhanden sind.

Spesen- und Arbeitszeitbetrug

Diese Betrugsfälle können vor allem bei Mitarbeitern im Außendienst gefunden werden, da diese schwerer kontrolliert werden können. Da diese Mitarbeiter im Auftrag des Unternehmens unterwegs sind, werden alle Rechnungen wie zum Beispiel für Benzinkosten oder Hotelübernachtungen zunächst vom Mitarbeiter beglichen und anschließend eingereicht. Die Versuchung ist groß Kosten zu fälschen oder gar zu erfinden um sich einen kleinen finanziellen Vorteil zu verschaffen. Auch diese Betrugsfälle können durch eine dokumentierte Observation aufgedeckt werden.
Ähnlich verhält es sich hier bei Arbeitszeitbetrug. Vor allem bei Außendienstmitarbeitern fällt die Kontrolle der Arbeitszeit schwer. Schließlich kann der Arbeitgeber hier nur kaum den Arbeitsbeginn beziehungsweise das Arbeitsende und zwischenzeitliche Pausen nachvollziehen. Auch dies kann wiederum durch Detektive und Privatermittler nachgewiesen werden.
In allen Fällen ist eine exakte Dokumentation der Beweise von Nöten, um vor Gericht Stand halten zu können. Arbeitgeber sollten also unbedingt darauf achten eine seriöse und engagierte Detektei mit guten Bewertungen auszuwählen.