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Eine Führungskraft sollte mit jedem Mitarbeiter einmal im Jahr ein Mitarbeitergespräch führen. Es dient sowohl der Motivation als auch der Eignungsfeststellung bzw. Leistungsbeurteilung. Meistens mithilfe eines Formulars werden Leistung und vereinbarte Ziele überprüft. Zugleich dient das Gespräch der Personalentwicklung bzw. Mitarbeiterförderung. Eine Folge von Mitarbeitergesprächen kann eine Weiterbildungsmaßnahme, eine neue Aufgabenzuordnung und bei erfolgreicher Gehaltsverhandlung eine Einkommenserhöhung sein.
Die Mitarbeitergespräche sind firmenspezifisch, die Beurteilungskriterien und Formulare abhängig von den betrieblichen Wünschen und Erfordernissen. In manchen Firmen ist das jährliche Mitarbeitergespräch zwingend vorgeschrieben und Aufgabenbestandteil der Führungskräfte. In anderen Firmen wird es situationsbedingt durchgeführt, beispielsweise nach dem Ende der Probezeit, nach Rückkehr einer längeren Abwesenheit wie Elternzeit, Arbeitsunfähigkeit oder auch einem Sabbatical oder bei Konflikten bzw. zur Mitarbeiterförderung. Aber auch im Zuge der Trennung von Mitarbeitern bzw. bei Kündigung wird üblicherweise ein entsprechendes Gespräch geführt.