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Leistungsbeurteilung oder Mitarbeiterbeurteilung

Letzte Aktualisierung: 11/12/2013 | Arbeitnehmer

Definition, Erklärung

Bestandteil des Mitarbeitergesprächs ist die Mitarbeiterbeurteilung. Hier wird die Leistung des einzelnen Mitarbeiters besprochen. Üblicherweise handelt es sich um ein unangenehmes Thema für die Führungskraft und den Mitarbeiter, da eine „Bewertung“ der Leistung erfolgt. Je besser dieses Thema in einem Unternehmen institutionalisiert ist, umso weniger problematisch wird es empfunden. Letztendlich rechnet sich die Arbeit und der Zeitaufwand, da eine Mitarbeiterbeurteilung aufzeigt, wie die Leistung eingeschätzt wird. Mit Hilfe von strukturierten Fragen erfolgt die Bewertung sachlich. Gerade in Unternehmen, die Zielvereinbarungen mit ihren Mitarbeitern treffen, ist die Leistungsbeurteilung das Instrument, um Ist und Soll abzugleichen. Bei Austritt kann die Beurteilung dem Arbeitszeugnis beiliegen.

Sie als Mitarbeiter erfahren, wie Ihr Verhalten, Ihre Leistung, Ihre Stärken und Schwächen innerhalb der Organisation gesehen werden. Bei richtiger Anwendung kann es zur Motivation beitragen. Als Dienstvorschrift führen öffentliche Institutionen Beurteilungen durch, die teilweise mehrseitige Beurteilungsbögen umfasst.

Tipps, Checkliste

  • Beschaffen Sie sich vor dem Mitarbeitergespräch die in Ihrem Unternehmen verwendeten Beurteilungsbögen bei Ihrem Chef, Ihren Kollegen oder in der Personalabteilung
  • Füllen Sie als Vorbereitung den Bogen aus und schätzen Sie sich selbst ein
  • Notieren Sie sich Fragen und Bemerkungen
  • Erwähnen Sie Beispiele Ihrer Arbeit im Gespräch. Je konkreter, umso besser
  • Diskutieren Sie unterschiedliche Einschätzungen offen mit Ihrem Chef und fragen Sie bei Diskrepanzen detailliert nach
  • Lassen Sie sich die Beurteilung aushändigen. In manchen Unternehmen ist es auch Gepflogenheit, dass die Beurteilung von der Führungskraft und dem Mitarbeiter zu unterschreiben ist. Hier haben Sie die Möglichkeit, der Beurteilung schriftlich zu widersprechen, wenn Sie nicht damit einverstanden sind. Dann geht Ihr Widerspruch in die Personalakte mit ein

Informationsquellen

Literatur