Arbeitsleben > Unternehmen > Mitarbeiterbeteiligung |
![]() |
| Definition, Erklärung | Tipps, Checkliste |
| Presseartikel | Informationsquellen |
| Literatur, Broschüren |
Ziel der Mitarbeiterbeteiligung ist es, aus Mitarbeitern Mitunternehmer zu machen. Untersuchungen haben gezeigt, dass in Unternehmen mit Mitarbeiter-Beteiligung die Motivation, die Produktivität und die Innovationskraft gegenüber Unternehmen ohne Beteiligung erhöht sind. Die Identifikation der Mitarbeiter mit ihrem Unternehmen ist ebenfalls verbessert. Als Modelle bieten sich Belegschaftsaktien, Aktienoptionen oder GmbH-Anteile, Mitarbeiterdarlehen, z.B. für einen Immobilienerwerb, oder der Investivlohn an. Neben der materiellen Seite der Mitarbeiterbeteiligung spielt die "immaterielle" eine immer größere Rolle: die Unternehmenskultur, die Einbindung in Arbeits- und Entscheidungsprozesse, die Art der Zusammenarbeit und Kommunikation.
Grundsätzlich ist jede Form der materiellen Beteiligung eine freiwillige Regelung, die in Betriebsvereinbarungen festgelegt und mit dem Betriebsrat verhandelt wird. Die direkte Beteiligung am Unternehmen führt allerdings zu einem Verlust des Arbeitnehmerstatus. Der Mitarbeiter wird dadurch zum Mitunternehmer und wird im Arbeitsrecht und Sozialrecht anders behandelt.
Die Vorteile der Mitarbeiterbeteiligung (MAB) sind:
Die Nachteile sind:
Steuer:
Ab April 2009 sind bis zu 360 Euro pro Jahr steuerfrei.
Arbeitskleidung, Kostenloses Girokonto, Vorlagen zum Thema Bewerbung, Auf der Suche nach nach Mitarbeiter? Hier sind top-aktuelle Bewerber!, Arbeitskleidung von BAB - immer richtig gekleidet im Beruf, Berufsbekleidung, Berufsbekleidung, Bei uns erhalten Sie Kredit ohne Schufa - Kreditanfrage 100% kostenlos!, Jobs, Strom, Selbstständig, Vergleich von
privaten Krankenversicherungen, HMI Karriere