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Mitarbeiterbeteiligung: Aus Mitarbeitern werden Unternehmer

Letzte Aktualisierung: 07/05/2014 | Unternehmen

Definition, Erklärung

Ziel der Mitarbeiterbeteiligung ist es, aus Mitarbeitern Mitunternehmer zu machen. Untersuchungen haben gezeigt, dass in Unternehmen mit Mitarbeiter-Beteiligung die Motivation, die Produktivität und die Innovationskraft gegenüber Unternehmen ohne Beteiligung erhöht sind. Die Identifikation der Mitarbeiter mit ihrem Unternehmen ist ebenfalls verbessert. Als Modelle bieten sich Belegschaftsaktien, Aktienoptionen oder GmbH-Anteile, Mitarbeiterdarlehen, z.B. für einen Immobilienerwerb, oder der Investivlohn an. Neben der materiellen Seite der Mitarbeiterbeteiligung spielt die „immaterielle“ eine immer größere Rolle: die Unternehmenskultur, die Einbindung in Arbeits- und Entscheidungsprozesse, die Art der Zusammenarbeit und Kommunikation.

Grundsätzlich ist jede Form der materiellen Beteiligung eine freiwillige Regelung, die in Betriebsvereinbarungen festgelegt und mit dem Betriebsrat verhandelt wird. Die direkte Beteiligung am Unternehmen führt allerdings zu einem Verlust des Arbeitnehmerstatus. Der Mitarbeiter wird dadurch zum Mitunternehmer und wird im Arbeitsrecht und Sozialrecht anders behandelt.

Die Vorteile der Mitarbeiterbeteiligung (MAB) sind:

  • Erhöhung der Eigenkapitalquote des Unternehmens und dadurch verbesserte Kreditwürdigkeit bei Kapitalgebern. Die Eigenkapitalquote ist eine betriebswirtschaftliche Kennzahl und benennt den Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme
  • Überbrückung von Kapitalengpässen des Unternehmens
  • Höhere Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen
  • Geringere Fluktuation, niedrigerer Krankenstand und Bindung der Mitarbeiter ans Unternehmen
  • Höhere Arbeitsplatzsicherheit durch Beteiligung der Mitarbeiter am Unternehmen
  • Erleichterung der Nachfolgeregelung durch Unternehmensbeteiligung potentieller Nachfolger, die sich aus den Führungskräften bzw. Mitarbeitern rekrutieren. Damit kann frühzeitig der Fortbestand einer Firma gesichert werden
  • Beteiligung der Mitarbeiter am Gewinn des Unternehmens. Aus steuerlicher Sicht zählt die Rendite aus der Mitarbeiterbeteiligung als Einkommen aus Kapitalvermögen und ist innerhalb bestimmter Freigrenzen steuer- und sozialabgabenfrei. Andererseits kann eine Verlustbeteiligung ausgeschlossen werden
  • Mitarbeiterdarlehen können mit fester oder erfolgsabhängiger Verzinsung und mit einer Absicherung durch eine Bankbürgschaft, also einem Bankaval, oder durch eine Versicherung vergeben werden

Die Nachteile sind:

  • Eingeschränkte Entscheidungsfreiheit des Unternehmers
  • Finanzielle Abhängigkeit des Unternehmens von den Mitarbeitern
  • Finanzielles Risiko für die Kapitalgeber
  • Schwächung der Arbeitnehmer bei Tarifverhandlungen, da sie gleichzeitig Unternehmenseigentümer sind

Steuer:

Seit April 2009 sind bis zu 360 Euro pro Jahr steuerfrei.

Tipps, Checkliste

  • Klären Sie inwieweit es eine materielle Mitarbeiterbeteiligung in Ihrem Unternehmen gibt
  • Prüfen Sie die Chancen und Risiken einer MAB bezogen auf Ihre individuelle Situation. Eine Belegschaftsaktie ist anders zu bewerten als die direkte Unternehmensbeteiligung in Form von GmbH-Anteilen

Informationsquellen

Literatur