Die Mini GmbH oder 1-Euro-GmbH als Alternative zur GmbH und Limited
Definition, Erklärung
Ab dem Frühjahr 2008 sollen Existenzgründer die Möglichkeit erhalten, sich mit einer sogenannten Mini-GmbH oder 1-Euro-GmbH selbständig zu machen. Die Grundlagen sind im Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) festgelegt. Insbesondere der § 5a GmbHG neu findet Anwendung. Die offizielle Bezeichnung dafür lautet "haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft" (UG).
Die Kennzeichen sind:
- Das benötigte Mindestkapital beträgt 1 €
- Die Gesellschafteranteile können ab Anteile zu 1 € gestückelt werden
- Eine Mustersatzung ohne notarielle Beglaubigung kann verwendet werden
- Durch die Nutzung der Mustersatzung und dem elektronischen Eintrag ins Handelsregister wird die Gründungsdauer auf bis zu einen Tag reduziert
- 25 % des Jahresgewinns sind in die Rücklagen einzustellen. Dies erfolgt so lange bis der Eigenkapitalanteil 10.000 € beträgt, also die Voraussetzung für die klassische GmbH erfüllt ist. Zu diesem Zeitpunkt ist auch eine Umwandlung in die GmbH möglich, aber nicht notwendig
- Die Firma muss mit dem Kürzel UG firmieren
- Der Handelsregistereintrag erfolgt elektronisch in einem Standardformular
- Die Übertragung von Geschäftsanteilen an neue und andere Gesellschafter wird erleichtert
- Der Eintrag ins Handelsregister kann bereits erfolgen, wenn die Erklärung des Gründers vorliegt, dass die notwendigen Genehmigungen, wie z.B. gewerberechtliche Erlaubnisse, beantragt sind
- Die Stammeinlage erfolgt in bar, also ohne Sacheinlagen
- Die Anzahl der Gesellschafter ist auf maximal 3 beschränkt
- Für die Unterschriften der Gesellschafter reicht eine öffentliche Beglaubigung
- Verwaltungssitz und Satzungssitz müssen nicht übereinstimmen. Der Verwaltungssitz kann auch im Ausland liegen
- Die GmbH-Gesellschafter sind in der Gesellschafterliste eingetragen
- Die Gesellschafter sind einzeln verpflichtet, den Insolvenzantrag zu stellen, wenn die GmbH keinen Geschäftsführer hat
Tipps, Checkliste
- Überprüfen Sie, welche Rechtsform sich am besten für Sie eignet. Als Faustregel gilt: GmbH zur Absicherung hoher Haftungsrisiken, Limited bei internationalen Geschäften oder eben die 1-Euro-GmbH bei niedrigem Mindestkapital
- Holen Sie sich neutrale Beratung, z.B. bei Existenzgründerberatungen oder durch die Netzwerke von Business Plan Wettbewerben
- Stocken Sie sukzessive Ihr Eigenkapital auf. Dies ist nicht nur bei Haftungsrisiken von Vorteil, sondern z.B. auch bei Bankgesprächen, für Investitionen und um mehr Flexibilität zu erhalten
Presseartikel
- "Meines Erachtens wird die Gründung von Limiteds deutlich zurückgehen"; foerderland, 03.11.2008
- In fünf Schritten zur Mini-GmbH; foerderland, 29.10.2008
- Mini-GmbH passiert auch den Bundesrat; förderland, 23.09.2008
- GmbH-Reform tritt bald in Kraft: Unternehmergesellschaft ohne Mindeststammkapital; Juraforum.de, 30.06.2008
- Startschuss für die Mini-GmbH: Die Ein-Euro-Unternehmer; sueddeutsche.de, 26.06.2008
- Künftig reicht ein Euro als Startkapital; FAZ.NET, 26.06.2008
- Vorschusslorbeeren für die Mini-GmbH; förderland, 25.10.2007
- Umfrage Mini-Gmbh; förderland
- GmbH-Gründung statt Limited: Dank der Reform geht die Gründung einer GmbH deutlich schneller und billiger; förderland.de, 02.07.2007
- Die 1-Euro-GmbH kommt: Lohnt sich das Warten auf die GmbH-Reform? akademie.de, 26.06.2007
- Mini-GmbH/ GmbH "light" konkret und: Wird die Limited überflüssig? Haufe.de, 13.06.2007
- BGH-Richter Goette kritisiert Reformpläne: "Mini-GmbH wird viele Probleme machen"; Handelsblatt.com, 08.06.2007
- Bundesrichter kritisiert GmbH-Reform; Handelblatt.com, 07.06.2007
- Die GmbH-Reform ist ein Albtraum für Unternehmer - zu viele Kontrollen und Regulierungen; Presseanzeiger, 01.06.2007
- Wirtschaft begrüßt GmbH-Reform; Handelsblatt.com, 16.05.2007
- Deutschland bekommt Mini-GmbH; Handelsblatt.com, 15.05.2007
- Mini-GmbH: Die Limited bekommt einheimische Konkurrenz; Steuerkanzlei Esther Spahn
Informationsquellen
Letzte Aktualisierung: 05.11.2008
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