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Mindestlohn Deutschland 2015: So wird er ausgehebelt

Letzte Aktualisierung: 11/05/2018 | Aktuell

Seit dem 01. Januar 2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro. Doch Gesetze sind das Eine, die Wirklichkeit eine Andere. Das zeigt sich an dem Ideenreichtum von Unternehmen, diese Regelungen zu unterlaufen und letztendlich unter der vorgeschriebenen Höhe zu bleiben.

Praktiken der Unternehmen

  • Bei Beginn einer neuen Arbeit, v.a. von ausländischen Arbeitskräften, wird die erste Zeit- häufig im Nachhinein – als Praktikum tituliert und dementsprechend gar nicht oder weniger gut bezahlt
  • Es wird ein niedrigeres Entgelt als die vorgeschriebenen 8,50 Euro des Mindestlohns bezahlt und die Differenz in Form von Gutschriften für Produkte oder Dienstleistungen des Unternehmens abgegolten
  • Bisherige Arbeitskräfte werden durch Jugendliche ersetzt, für die der Mindestlohn nicht gilt. Das führt zwar manchmal zu entsprechenden Anpassungen bei den Arbeitszeiten, aber auch hierzu lassen sich Lösungen finden
  • Das Weihnachtsgeld wird auf den Mindestlohn angerechnet
  • Die Arbeitszeit wird in „echte“ Arbeitszeit und in Bereitschaftszeit aufgeteilt. Für die Bereitschaftszeit wird entsprechend weniger bezahlt
  • Arbeitskräften wird gekündigt. Die Leistung wird durch die gleichen Personen erbracht, die sich nunmehr selbständig machen müssen. Selbständige sind ebenfalls vom Mindestlohn in Deutschland ausgenommen. Mit ihnen können die Stundensätze frei verhandelt werden. Allerdings handelt es sich hier in der Regel um Scheinselbständige
  • Daneben finden sich diverse Tricksereien hinsichtlich der Arbeitszeit und der Auszahlung des Lohns: Die tatsächliche Arbeitszeit ist höher als die aufgezeichnete. Der überwiesene Lohn entspricht dem Mindestlohn. Aber der Empfänger muss einen Teil davon bar zurückzahlen
  • Arbeitskräfte und deren Leistungen wird an ausländische Subunternehmen ausgelagert. Hier ist noch unklar, inwieweit die Regelungen des Mindestlohns Deutschland für sie gelten

Tipps

  • Informieren Sie sich bei der Hotline der Regierung
  • Reden Sie mit Ihrem Vorgesetzten über die Problematik und zeigen Sie, dass Sie um den Mindestlohn und die Bestimmungen wissen
  • Wenn in Ihrem Betrieb ein Betriebsrat existiert, informieren Sie diesen über etwaige Praktiken
  • Wenden Sie sich an die Gewerkschaft. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat eine Hotline für den Mindestlohn eingerichtet
  • Informieren Sie bei groben Verstößen, z.B. bei Betrug den Zoll
  • Bedenken Sie aber immer, dass Sie Ihren Arbeitsplatz riskieren. Solange keine Gerichtsurteile vorliegen, ist es schwer, den Mindestlohn in allen Fällen durchzusetzen

Informationsquellen