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Wenn Sie in einem Unternehmen oder einer Institution mit einem Arbeitsvertrag angestellt sind und ein Einkommen beziehen, müssen Sie Lohnsteuer bezahlen. Diese Steuer wird monatlich neben den Zahlungen für die Sozialversicherung von Ihrem Gehalt durch den Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Die Höhe richtet sich nach Ihrer Steuerklasse, die wiederum abhängig von Ihrem Familienstand ist. Die Steuerklasse erhalten Sie in Absprache mit Ihrem Finanzamt.
Am Beginn Ihrer Berufstätigkeit müssen Sie sich bei Ihrem zuständigen Finanzamt eine Lohnsteuerkarte besorgen und an Ihren Arbeitgeber, meist an die Personalverantwortlichen wie die Personalabteilung weiter leiten. Wenn Sie Verluste oder Abschreibungen, z.B. durch Immobilien für das laufende Jahr erwarten, empfiehlt es sich, eine Lohnsteuerermässigung zu beantragen und den Verlustvortrag in Ihre Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen. Damit können Sie den monatlichen steuerlichen Abzug senken. Für jedes Jahr ist eine Lohnsteuererklärung abzugeben, in der Sie Freibeträge oder besondere Belastungen entsprechend der Steuergesetze geltend machen können und eine Verrechung mit den bereits erfolgten Steuerzahlungen erfolgt. Die Formulare dazu werden Ihnen in der Regel vom Finanzamt zugeschickt bzw. Sie können diese dort erhalten. Mittlerweile ist auch eine Steuererklärung online über das Internet möglich.
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