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Kurzarbeit ist ein Instrument für Unternehmen, in schwierigen Wirtschaftslagen Entlassungen zu vermeiden. Die Arbeitnehmer arbeiten bei Kurzarbeit über maximal 6 Monate hinweg weniger oder überhaupt nicht. Der dadurch entstehende Verdienstausfall wird durch das von der Bundesagentur für Arbeit gezahlte sogenannte Kurzarbeitergeld (Kug) teilweise ausgeglichen. Das Kurzarbeitergeld wird über den Arbeitgeber an die Arbeitnehmer ausbezahlt.
Je nach Familienstand bekommt ein Arbeitnehmer für die Zeiten der Nichtbeschäftigung 60 oder 67 Prozent des letzten Nettogehaltes, für die Beschäftigungsphasen das normale, anteilige Einkommen gezahlt. Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung werden weitergezahlt, so daß der Arbeitnehmer keine Leistungsansprüche verliert. Für die Zeit, die der Arbeitnehmer tatsächlich beschäftigt ist, muß er die Sozialversicherungsbeiträge anteilig tragen. Die Dauer von 6 Monaten kann unter bestimmten Umständen auf bis zu 24 Monate ausgedehnt werden. Wird sie über 6 Monate hinaus gewährt, können die betroffenen Arbeitnehmer durch die Bundesagentur für Arbeit dauerhaft an andere Unternehmen vermittelt werden.
Eine andere Möglichkeit, um Auslastungsschwankungen abzufangen, besteht in der Flexibilisierung der Arbeitszeit mit der Bildung von Arbeitszeitkonten. Um saisonale Arbeitslosigkeit, z.B. im Winter in der Bauwirtschaft zu vermeiden, wurde das Saison-Kurzarbeitergeld geschaffen.
Zur Anmeldung der Kurzarbeit müssen folgende Bedingungen gegeben sein:
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