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Der Kündigungsschutz ist geregelt im Kündigungsschutzgesetz. Dort sind Regeln definiert, wann und wie eine Kündigung ausgesprochen werden kann. Der Kündigungsschutz lässt Kündigungen generell zu, erschwert diese aber und fordert betriebs-, verhaltens- oder personenbedingte Gründe.
Voraussetzung für die Anwendbarkeit ist allerdings, dass die Arbeitnehmer, auch Teilzeitkräfte und Minijobler, seit mindestens 6 Monaten in dem Betrieb arbeiten und dieser mehr als 5 Arbeitnehmer (bzw. 10, die seit dem 01. Januar 2004 dort arbeiten) beschäftigt. Der Geschäftsführer genießt im Gegensatz zu leitenden Angestellten keinen Schutz, da er als gesetzliche Vertretung einer juristischen Person explizit ausgenommen ist. Bei Kleinbetrieben mit weniger als 5 Mitarbeitern findet das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung. Im Fall eines Betriebsübergangs an einen neuen Inhaber, also einem Inhaberwechsel gilt ein genereller Kündigungsschutz von einem Jahr.
Besonderer gesetzlicher Schutz gilt für
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