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Krankmeldung: Was Sie wissen sollten

Letzte Aktualisierung: 19/03/2023 | Gesundheit

Definition, Erklärung

Durch die Krankmeldung teilen Sie Ihrem Arbeitgeber mit, dass Sie aufgrund von Krankheit nicht arbeitsfähig sind und deshalb nicht am Arbeitsplatz erscheinen können. Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen, müssen Sie dies der Bundesagentur für Arbeit mitteilen. Als Arbeitnehmer erhalten Sie während Ihrer Krankheit für maximal 6 Wochen eine Entgeltfortzahlung, danach Krankengeld. Als Arbeitsloser bekommen Sie für maximal 6 Wochen weiterhin Arbeitslosengeld, danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengelds.

Tipps, Checkliste

  • Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber die Arbeitunfähigkeit am ersten Tag der Erkrankung bis Arbeitsbeginn telefonisch, per Fax oder per email mit. Nennen Sie auch die mögliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Der Arbeitgeber erhält so die Möglichkeit, den Ausfall abzufangen. Bei mehrmaligem Verletzen dieser Anzeigepflicht oder einer verspäteten Abgabe der Krankmeldung riskieren Sie eine Abmahnung bzw. danach eine Kündigung
  • Dauert die Erkrankung länger als 3 Kalendertage, ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Form eines ärztlichen Attests vorzulegen. Achten Sie darauf, ob in Ihrem Arbeitsvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag eine frühere Frist aufgeführt ist. Ansonsten ist der Arbeitgeber berechtigt, die Lohnzahlung einzustellen
  • Dauert die Krankheit länger als im Attest genannt, ist eine neue Bescheinigung vorzulegen
  • Den ärztlichen Anweisungen ist Folge zu leisten. Sie verzögern sonst den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit und verlieren für den verlängerten Zeitraum den Entgeltfortzahlungsanspruch
  • Hat der Arbeitgeber Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit, ist er berechtigt, über die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes einzuholen. Zweifel sind gerade dann angebracht, wenn der Arbeitnehmer besonders häufig am Wochenende erkrankt oder an bestimmten Wochentagen, wie Montag, Donnerstag oder Freitag. Die Zweifel müssen begründet sein
  • Der Aufforderung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen, sich einem beauftragten Arzt vorzustellen, müssen Sie nachkommen. Sie können sonst abgemahnt werden
  • Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht sobald mehr als 4 Wochen ununterbrochen gearbeitet wurde
  • Wenn Sie eine Krankheit vortäuschen, ist das als Betrug oder Betrugsversuch zu werten und kann eine fristlose Kündigung bewirken. Das wirkt sich besonders gravierend aus, wenn Sie einem Nebenjob weiterhin nachgehen
  • Während Ihrer Krankheit können Sie ausser Haus gehen und Sie müssen nicht ständig erreichbar sein
  • Häufiges kurzzeitiges Fehlen kann genauso wie langwierige Krankheit als Grund für eine personenbedingte Kündigung herangezogen werden. Ein Arzt muss in diesem Fall aber eine deutlich negative Prognose bezüglich Ihres zukünftigen Gesundheitszustands aussprechen. Werden die betrieblichen Abläufe durch Ihr Fehlen deutlich beeinträchtigt, kann eine betriebsbedingte Kündigung erfolgen
  • Generell ist es Ihre Pflicht, alles daran zu setzen, Ihre Genesung zu fördern. Daher ist es nicht anzuraten, trotz Krankheit in die Arbeit zu gehen. Dauert aufgrund dieses Verhaltens Ihre Erkrankung länger, kann die Lohnfortzahlung für die zusätzlichen Krankentage eingestellt werden
  • Im Rahmen seiner Fürsorgepflicht kann der Arbeitgeber Sie nach Hause schicken
  • Betriebliche Regelungen über die Anzeigepflichten der Arbeitnehmer und eine Verkürzung des Vorlagezeitraums für ärztliche Bescheinigungen unterliegen dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats
  • Sie sind nicht verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber die Diagnose bei der Krankheitsmeldung anzugeben. Ausnahmen bestehen bei ansteckenden Krankheiten und Krankheiten, die durch Verschulden eines Dritten Ansprüche rechtfertigen
  • Unterrichten Sie Ihren Arbeitgeber auch von Ihrer Krankheit, wenn Sie im Urlaub erkranken. Teilen Sie ihm eine Adresse mit Telefonnummer mit, unter der Sie erreichbar sind. Wenn Sie bei der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, ist diese mit diesen Daten ebenfalls zu informieren. Das gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Krankheitstage vom Urlaub abzuziehen
  • Wird Ihre Krankheit durch Verschulden eines Dritten hervorgerufen, teilen Sie dessen Adresse Ihrem Arbeitgeber mit. Ihr Arbeitgeber kann dann die Lohnfortzahlungen an Sie bei ihm geltend machen. Ansonsten ist er wiederum berechtigt, Ihnen die Entgeltfortzahlung zu streichen

Arbeitsrecht, Urteile

Informationsquellen

Literatur