Krankmeldung: Ein Ratgeber fuer Arbeitgeber und Arbeitnehmer - ArbeitsRatgeber
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Krankmeldung: Das sollten Sie wissen und beachten

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Definition, Erklärung

Durch die Krankmeldung teilen Sie Ihrem Arbeitgeber mit, dass Sie aufgrund von Krankheit nicht arbeitsfähig sind und deshalb nicht am Arbeitsplatz erscheinen können. Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen, müssen Sie dies der Bundesagentur für Arbeit mitteilen. Als Arbeitnehmer erhalten Sie während Ihrer Krankheit für maximal 6 Wochen eine Entgeltfortzahlung, danach Krankengeld. Als Arbeitsloser bekommen Sie für maximal 6 Wochen weiterhin Arbeitslosengeld, danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengelds.

Tipps, Checkliste

Arbeitsrecht, Urteile



Presseartikel

Informationsquellen

Literatur, Broschüren



Letzte Aktualisierung: 09.09.2008

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