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Krankenversicherung: Gesetzlich oder privat?

Letzte Aktualisierung: 17/04/2016 | Sozialversicherung

Definition, Erklärung

Eine Krankenversicherung gewährt ihren Kunden Leistungen, um die Gesundheit zu erhalten, wiederherzustellen oder zu bessern. Die Beiträge werden bei Angestellten und Arbeitern anteilig von ihnen und von ihren Arbeitgebern bezahlt, Selbständige zahlen selbst, bei Arbeitslosigkeit werden die Beiträge durch die Bundesagentur für Arbeit übernommen. Ein Teil der Bevölkerung ist überhaupt nicht versichert.

Man unterscheidet zwischen gesetzlicher und privater Krankenkasse, Ersatzkassen, Betriebs- und Innungskrankenkassen. Versicherungspflicht bei einer gesetzlichen Krankenversicherung besteht bei Angestellten und Arbeitern, deren Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze (im Jahr 2010 bei € 4.162,50 pro Monat bzw. 49.950 €/Jahr) liegt. Oberhalb dieser Grenze können Sie sich privat krankenversichern oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben. Als Beitragszahler in der gesetzlichen Krankenversicherung übernimmt die Hälfte der monatlichen Zahlungen der Arbeitgeber. In der privaten Krankenversicherung erhält der Versicherte einen Zuschuss, der maximal die Hälfte des durchschnittlichen Höchstbeitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt.

In der gesetzlichen Krankenversicherung als Teil des Solidarsystems sind Familienmitglieder mitversichert, während in der privaten Krankenversicherung jeder einzeln zu versichern ist.

Nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz besteht Versicherungspflicht auch für selbständige Künstler und Publizisten. Diese zahlen ihre Beiträge über die Künstlersozialkasse ein. Davon befreit sind sie nur, wenn sie diese Tätigkeit als Nebentätigkeit betreiben und bereits als Arbeitnehmer versichert sind.

Tipps, Checkliste

  • Oftmals ist die private Krankenversicherung für Selbstständige die günstigere und bessere Wahl. Vor einem Wechsel sollten Sie allerdings immer mehrere Anbieter miteinander vergleichen

Informationsquellen

Literatur