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Kleinunternehmer: Regelungen und Auswirkungen

Letzte Aktualisierung: 14/05/2014 | Selbständigkeit

Definition, Erklärung

Kleinunternehmer sind Gewerbetreibende, die bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreiten. Nach § 19 UStG gilt: Ein Unternehmer, der im vergangenen Jahr eine Umsatzgrenze von bis zu 17.500 € (einschließlich Umsatzsteuer) und im laufenden Jahr einen Umsatz von voraussichtlich nicht mehr als 50.000 € erzielt, kann Kleinunternehmer sein. Dies führt zu einer Reihe von Vorteilen und Erleichterungen für den Kleinunternehmer:

  • Er muss sich nicht ins Handelsregister eintragen lassen
  • Er zahlt keine Umsatzsteuer an das Finanzamt
  • Er weist auf seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus
  • Er kann seinen Gewinn für die Einkommensteuererklärung nach einer einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln

Weiter gilt für jeden Kleinunternehmer:

  • Er darf sich keine gezahlte Umsatzsteuer (beispielsweise für den Kauf von Waren) vom Finanzamt erstatten lassen
  • Er verwendet als Geschäftsbezeichnung seinen Vor- und Zunamen und keinen Fantasienamen
  • Er unterliegt nicht den strengen gesetzlichen Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB), sondern, genau wie Privatpersonen, den (Schutz-)Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)

Ein Kleingewerbetreibender kann sich jedoch freiwillig, auf Antrag, ins Handelsregister eintragen lassen. Sein Betrieb ist dann ein Handelsgewerbe, und er selbst gilt nach § 1 HGB als „Vollkaufmann“. An diese Entscheidung ist der Gewerbetreibende dann allerdings fünf Jahre lang gebunden. Nachteilig ist in diesem Fall:

  • Es muss zur Gewinnermittlung die aufwendige doppelte, kaufmännische, Buchführung erfolgen

Vorteile können sein:

  • Ein im Handelsregister eingetragener Betrieb mit Handelsregisternummer wirkt auf potentielle Geschäftspartner seriöser und „größer“
  • Als Firmenname kann ein Fantasiename gewählt werden. Es muss somit bei Werbung etc. nicht gleich der eigene Name preisgegeben werden
  • Für Geschäfte gelten die strengeren Bestimmungen des Handelsgesetzbuches

Tipps, Checkliste

  • Mittlerweile gibt es auch von renommierten Unternehmen diverse Hilfen im Internet. So können Sie z.B. auf das Unternehmerportal von Lexware zurückgreifen, wenn Sie Fragen zu Buchhaltung, Steuer, Mitarbeiter oder Marketing haben. Auch wenn diese Portale natürlich häufig Ihre Produkte verkaufen wollen, bieten Sie eine Fülle kostenloser Informationen
  • Klären Sie mit einem Steuerberater, ob eine Einstufung als Kleinunternehmer für Sie sinnvoll ist
  • Sehr häufig fallen in Deutschland Online-Händler unter den Kleinunternehmer-Status
  • Generell ist die Kleinunternehmer-Regelung immer dann ein echter Vorteil, wenn
    • bei Beginn der eigenen Tätigkeit nur geringe Kosten anfallen und
    • hauptsächlich an Privatkunden oder andere Kleinunternehmer verkauft wird

    Denn fallen bei Beginn einer selbständigen Tätigkeit hohe Kosten, z.B. für Büroeinrichtung, Computer, Autos, Werkzeuge etc. an, muss der Kleinunternehmer beim Kauf dieser Dinge die Umsatzsteuer bezahlen. Er erhält diese dann jedoch nicht als so genannte Vorsteuer vom Finanzamt erstattet (im Gegensatz zum Vollkaufmann). Da die Gegenstände im Betrieb verbleiben, kann der Kleinunternehmer diesen Steuernachteil auch nicht an den Kunden weitergeben

  • Nachteilig ist die Kleinunternehmer-Regelung ferner dann, wenn die Kunden hauptsächlich andere Unternehmer sind: Diese möchten möglichst eine Rechnung erhalten, die sie zum Vorsteuerabzug berechtigt. Zum Ausstellen einer solchen Rechnung ist der Kleinunternehmer jedoch nicht berechtigt
  • Überprüfen Sie, ob Sie die Kleinunternehmer-Regelung überhaupt in Anspruch nehmen können:
    • Im Gründungsjahr muss der Gesamtumsatz glaubhaft geschätzt werden: Er darf die Grenze von 17.500 € nicht übersteigen
    • Für das Folgejahr muss der Gesamtumsatz ebenfalls geschätzt werden: Er darf 50.000 € nicht überschreiten
    • Nur wenn BEIDE Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie im GRÜNDUNGSJAHR die Kleinunternehmer-Regelung beanspruchen. Das Finanzamt hat die Möglichkeit, sich Schätzungen des Kleinunternehmers über die zu erwartenden Umsätze erläutern zu lassen
    • Wenn die Gründung im laufenden Kalenderjahr stattfindet, muss der Umsatz anteilig berechnet werden
  • In den folgenden Jahren ist der tatsächliche Umsatz zu ermitteln: Liegt er über 17.500 €, kann die Kleinunternehmer-Regelung für das Folgejahr nicht mehr in Anspruch genommen werden
  • Wenn Sie Ihr Kleingewerbe hauptberuflich betreiben, sind Sie von der Versicherungspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung befreit. Sie können auch in die private Krankenversicherung wechseln

Informationsquellen

Literatur