Jobsharing: Einen Arbeitsplatz teilen - ArbeitsRatgeber
 
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Jobsharing: Ein Modell zur Teilzeitarbeit

Definition, Erklärung Tipps, Checkliste
Arbeitsrecht, Urteile Presseartikel
Informationsquellen Literatur, Broschüren

Definition, Erklärung

Die Arbeitsplatzteilung oder Job Sharing ist eine Form der Teilzeit, bei der sich mehrere Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz teilen. Das häufigste Modell ist dabei die Aufteilung in 2 Halbtagsstellen. Aber auch andere Modelle, wie 2 Arbeitsplatzstellen für 3 Mitarbeiter sind möglich. Die Beschäftigten können dabei ihre Arbeitszeit innerhalb der Gesamtarbeitszeit flexibel halten.

Besonders Frauen nutzen die Möglichkeit des Job-Sharing, um in Teilzeit arbeiten zu können und Arbeit plus Familie besser zu vereinbaren. Genutzt wird sie auch von Ärzten, die statt einer Praxisvertretung darauf zurückgreifen. Sogar für Führungskräfte ist das Modell geeignet, wenngleich es bislang wenig praktiziert wird.

Tipps, Checkliste

  • Stimmen Sie über einen eigenen Arbeitsvertrag genau die Arbeitskonditionen ab. Dazu zählt die generelle Aufteilung der Arbeitszeit, wechselnde Wochen- und Monatsrhythmen, die gegenseitige Vertretung. Eine Rechtsbeziehung zwischen den Job-Sharern besteht nicht
  • Die Arbeitszeitplanung ist dem Arbeitgeber rechtzeitig bekannt zu geben
  • Die Arbeitszeitaufteilung legen die Job-Sharer selbständig fest. Ist keine Einigung möglich, legt sie der Arbeitgeber fest
  • Für die Einhaltung der Arbeitszeiten und der Arbeitsleistung ist jedes Teammitglied selbst verantwortlich. Es haftet nicht für die Partner. Auch im Krankheitsfall besteht keine Vertretungspflicht
  • Im Fall eines dringenden betrieblichen Erfordernisses kann eine Vertretungspflicht gesondert vereinbart werden. Eine generelle Vorabvereinbarung ist allerdings unwirksam
  • Die Kündigung eines Teampartners hat erstmal keine Auswirkungen auf den anderen. Vielmehr existiert ein Verbot der "Partnerbedingten Kündigung". Findet sich allerdings kein geeigneter Mitarbeiter, der anstelle des ausgeschiedenen Jobsharing-Partners treten will, muss dem verbleibenden Teammitglied eine entsprechende Arbeitszeitverlängerung angeboten werden
  • Es besteht der gleiche Kündigungsschutz wie für andere Arbeitnehmer
  • Anspruch auf Urlaub besteht entsprechend dem Verhältnis der geleisteten Arbeit zur Vollzeitarbeit
  • Der Einkommensanspruch definiert sich entsprechend der Arbeitszeit anteilig


Arbeitsrecht, Urteile


Presseartikel

Informationsquellen

Literatur, Broschüren



Letzte Aktualisierung: 18.09.2009


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