Interessenausgleich: Wann und Wie einer Betriebsaenderung - ArbeitsRatgeber
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Interessenausgleich

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Definition, Erklärung

Im Rahmen einer Betriebsänderung, wie z.B. bei Stilllegungen eines Betriebs, einer Fusion mit anderen Unternehmen oder Restrukturierungsmaßnahmen kann neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Sozialplan ein Interessenausgleich erfolgen. Beide sind mit dem Betriebsrat zu verhandeln. Der Interessenausgleich definiert Art und Ausmaß der betrieblichen Einschnitte im Gegensatz zum Sozialplan, der Art und Ausmaß der Entschädigung der Mitarbeiter festlegt. Damit gibt der Interessenausgleich Antworten auf Fragen, wie

Inhalte des Interessenausgleichs können sein:

Tipps, Checkliste

Arbeitsrecht, Urteile



Presseartikel

Informationsquellen

Literatur, Broschüren



Letzte Aktualisierung: 21.11.2008

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