Das Insolvenzverfahren - ArbeitsRatgeber
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Das Insolvenzverfahren

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Definition, Erklärung

Die Insolvenz und das dazugehörige Insolvenzverfahren sind in der Insolvenzordnung geregelt. Dieses betrifft in erster Linie Unternehmen wie GmbH, AG, eingetragenen Kaufmann (e.K.), Einzelunternehmern, OHG, KG, BGB-Gesellschaften, Partnerschaften und die sog. Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung. Im Gegensatz zu Privatpersonen ohne unternehmerische Tätigkeit - hier gilt das Verbraucherinsolvenzverfahren - müssen sie das Regelinsolvenzverfahren durchführen. Natürliche Personen oder Personengesellschaften, wie Einzelkaufleute, GbR, KG, Freiberufler können ein Insolvenzverfahren beantragen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Um die Arbeitnehmer vor den Auswirkungen einer Insolvenz zu schützen, zahlt die Bundesagentur für Arbeit Insolvenzgeld.

Gründe für Insolvenz von Unternehmen und Selbständigen

Das Gesetz kennt drei Gründe, um ein Insolvenzverfahren zu eröffnen:

Insolvenzverfahren für juristische und natürliche Personen:

Neben dem Regelinsolvenzverfahren gibt es das Insolvenzplanverfahren. Dieses ist vor allem auf die Aufrechterhaltung der Firma ausgerichtet. Mit Beantragung des Insolvenzverfahrens kann es bereits vorgelegt werden.

Die Arbeitnehmer sind bei Insolvenz des Arbeitgebers durch das Insolvenzgeld geschützt. Darüberhinaus gibt es weitere Regelungen, die z.B. Urlaub, Elternzeit und Kündigung bei der Insolvenz des Arbeitgebers betreffen.

Tipps, Checkliste

Presseartikel

Informationsquellen

Literatur, Broschüren



Letzte Aktualisierung: 02.12.2008

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