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Insolvenz von Unternehmen

Letzte Aktualisierung: 19/03/2023 | Arbeitsende

Definition, Erklärung

Zum unternehmerischen Risiko gehört auch die Möglichkeit, insolvent zu werden: Als Unternehmer können Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Dabei müssen die Gründe nicht unbedingt bei Ihnen liegen:

  • Kunden können die erbrachten Leistungen nicht bezahlen, da sie möglicherweise selbst Insolvenz anmelden mussten
  • Produkte können nicht mehr abgesetzt werden, da sie nicht mehr konkurrenzfähig sind (Großhändler können größeres Produktspektrum und niedrigere Preise offerieren)
  • Rahmenbedingungen haben sich so geändert, dass der Absatz drastisch einbricht (z.B. Tankstellen an Ländergrenzen, Gastronomie-, Hotel- und andere Dienstleistungsbetriebe an Dauerbaustellen)

Im Insolvenzverfahren sind die Schritte geregelt, um v.a. die Gläubiger zu befriedigen. Die Arbeitnehmer sind durch das Insolvenzgeld, Kündigungsschutz und andere gesetzliche Regelungen vor den Auswirkungen einer Insolvenz geschützt. Auf den Unternehmer selbst dagegen kommen eine Vielzahl von Anforderungen zu, denen er gerecht werden muss.

Tipps, Checkliste

  • Planen Sie ein geordnetes Vorgehen, wenn Sie Ihre Selbständigkeit aufgeben
  • Informieren Sie den Betriebsrat, Ihre Mitarbeiter, Lieferanten und Kreditgeber über Ihre Situation und suchen Sie mit diesen Lösungswege (Verzicht auf Gehaltsbestandteile, Zahlungsaufschub, Fristverlängerung u.ä.) und führen Sie regelmäßige Gespräche mit ihnen, um Sie auf dem Laufenden zu halten
  • Suchen Sie Hilfe bei Ihrem Steuerberater oder bei Unternehmensberatern
  • Öffnen Sie unbedingt Ihre Post und reagieren Sie darauf
  • Überlegen Sie, ob Kurzarbeit sinnvoll ist
  • Versuchen Sie sich vor Insolvenzantrag mit Ihren Gläubigern außergerichtlich zu einigen. Insolvenzantrag ist nur bei Geschäftsführern einer Kapitalgesellschaft zwingend notwendig. Bleibt dieser aus, machen sie sich strafbar bzw. haften persönlich für einen entstandenen Schaden
  • Stellen Sie sicherheitshalber einen Insolvenzantrag mit Antrag auf Restschuldbefreiung sowie möglicherweise einen Antrag auf Insolvenzkostenstundung. Durch die Restschuldbefreiung haben Sie die Möglichkeit, trotz hoher Schulden nach 6 Jahren schuldenfrei zu sein
  • Veräußern Sie vorhandenes, frei verfügbares Betriebsvermögen, um Ihre Gläubiger zu befriedigen
  • Geben Sie ausstehende Steuererklärungen ab
  • Kündigen Sie Verträge (Lieferanten, aber auch für Infrastruktur, Fachliteratur usw.) und Einzugsermächtigungen
  • Melden Sie Ihr Gewerbe ab
  • Melden Sie sich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos
  • Klären Sie mit dem Arbeitsamt, ob Sie noch Leistungen hinsichtlich Arbeitslosengeld I erhalten können. Erst nach Ablauf von 4 Jahren nach der Existenzgründung verjähren diese, wenn Sie zuvor als Arbeitnehmer in die Arbeitslosenversicherung Beiträge bezahlt haben und weniger als 12 Monate arbeitslos waren
  • Wenn Sie keinen Anspruch auf ALG I haben, können Sie Arbeitslosengeld II bekommen
  • Suchen Sie Hilfe bei einer seriösen Schuldnerberatung. Beratungsstellen von Kommunen, Landkreisen oder Wohlfahrtsverbänden beraten in der Regel kostenlos
  • Achten Sie darauf, dass Sie keine gesetzlichen Vorschriften missachten: Pünktliche Zahlung der Sozialabgaben bis zur Stellung des Insolvenzantrags, frühzeitige Beantragung der Insolvenz
  • Als insolventer Unternehmer sind Sie berechtigt, aus der Insolvenzmasse die Mittel zu entnehmen, die für eine bescheidene Lebensführung notwendig sind
  • Betrachten Sie eine Insolvenz nicht als persönliches Versagen. Gehen Sie vielmehr offen damit um und tauschen Sie sich mit Anderen aus, die ebenfalls Insolvenz anmelden mussten
  • Informieren Sie Ihre Familie
  • Insolvenz kostet viel Kraft und führt zu Stress, Überlastung und Burnout. Achten Sie daher in dieser schwierigen Situation darauf, für sich selbst zu „sorgen“ mit guter Ernährung, Sport, Kommunikation mit Freunden und Dingen, die Ihnen gut tun

Informationsquellen

Literatur