Incentives und Incentiveprogramme - ArbeitsRatgeber
 
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Arbeitsleben > Einkommen > Incentives



Incentives und Incentiveprogramme

Definition, Erklärung Tipps, Checkliste
Arbeitsrecht, Urteile Informationsquellen
Literatur, Broschüren

Definition, Erklärung

Neben Einkommen, leistungsbezogenen Prämien, Dienstwagen oder auch Beförderung werden von Unternehmen Incentiveprogramme aufgelegt, um die Mitarbeiter zu besonderen Leistungen anzuspornen.

Arten von Incentives:

  • Geldprämien
  • Sachprämien
  • Incentive Events und Reisen
  • Besondere Schulungen oder Weiterbildungsmaßnahmen (z.B. in Verbindung mit Theater, Artisten, Clowns)
  • Teilnahme an Kongressen, Treffen, bei denen besondere Persönlichkeiten getroffen werden können
  • Lernen als Arbeitszeit anrechnen oder Sonderurlaub geben

Ziele von Incentiveprogrammen:

  • Stärkung der Motivation
  • Förderung des Teamgeistes
  • Identifikation mit dem Unternehmen, Schaffung eines Wir-Gefühls
  • privates Kennenlernen
  • Vermittlung von Wissen und Informationen

Steuer und Incentiveprogramme:

  • Incentive-Reisen sind Form der Sachzuwendungen
  • Aufwendungen für Incentives, die 110 Euro pro Jahr und Person übersteigen, müssen als normaler Arbeitslohn versteuert werden


Tipps, Checkliste

Für Arbeitgeber:

  • Geldprämien werden nicht richtig wahrgenommen, sondern landen als Gehalt auf dem Konto. Sachprämien haben den Nachteil, dass diese oft nicht gebraucht werden oder nicht den Geschmack des Einzelnen treffen. Bei Events und Reisen dagegen bleibt meist ein einmaliges Erlebnis zurück. So mancher strengt sich daraufhin an, um wieder an einem derartigen Event teilnehmen zu können
  • Wenden Sie sich an einen professionellen Event-Veranstalter
  • Achten Sie darauf, dass das Event zu Ihnen passt
  • Achten Sie darauf, dass alle Mitarbeiter teilnehmen können, die zum Erfolg beigetragen haben
  • Wollen Sie Einzelne für besondere Erfolge auszeichnen, können spezielle Fortbildungsmaßnahmen sinnvoll sein. Hier ist es wichtig, dass Sie wissen, inwieweit Sie den persönlichen Wunsch unterstützen. Beteiligen Sie sich doch an Kosten eines MBAs oder eines Sprachkurses im Ausland. Auch können Sie über Sonderurlaub nachdenken

Für Arbeitnehmer:

  • Geben Sie Ihrem Arbeitgeber dezent zu verstehen, dass Sie weniger an Geld- und Sachprämien interessiert sind
  • Schlagen Sie ihm Alternativen vor oder erzählen Sie Ihrem Vorgesetzten, wie andere Firmen oder Abteilungen ihre guten Ergebnisse feiern

Arbeitsrecht, Urteile

Informationsquellen

Literatur, Broschüren



Letzte Aktualisierung: 18.01.2010


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