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Die Ich AG fiel zum 30. Juni 2006 als staatliche Förderungsmassnahme zur Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit weg. Ab dem 01. August 2006 gibt es damit grundsätzlich nur noch den Gründungszuschuss, der nach einer Übergangszeit sowohl Überbrückungsgeld als auch die Ich AG ersetzt. Bisher galt:
Die Ich-AG ist neben dem Überbrückungsgeld eine arbeitsmarktpolitische Förderungsmöglichkeit für die Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit. Voraussetzung ist, dass der Gründer bislang Leistungen nach dem SGB III von der Bundesagentur für Arbeit bezogen hat und bei der Beantragung des Existenzgründungszuschusses ein genehmigter Businessplan eingereicht wird. Im Gegensatz zum Überbrückungsgeld wird der Zuschuss für die Ich-AG maximal 3 Jahre bezahlt.
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