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Honorarvertrag oder Beratervertrag

Letzte Aktualisierung: 19/03/2023 | Selbständigkeit

Definition, Erklärung

Der Honorarvertrag wird zumeist zwischen Unternehmen und selbständigen Einzelunternehmern abgeschlossen und hat die Realisierung einer definierten Aufgabe oder die Erbringung einer Dienstleistung zum Ziel. Insoweit ist der Honorarvertrag eher einem Kaufvertrag als einem Arbeitsvertrag zuzuordnen. Es finden sich daher keine Bestandteile aus dem Arbeitsrecht, aus Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen in einem Honorarvertrag. Verwendung findet ein Honorarvertrag für

  • Forschung und Wissenschaft, z.B. Beauftragung von Studien
  • Beratungsberufe, z.B. zur Durchführung eines Projekts, also Unternehmensberater, Steuerberater
  • Ärzte, Architekten, Anwälte, Journalisten
  • Bildungseinrichtungen (Lehrer, Dozenten)
  • Sachverständige und Gutachter, z.B. Erstellung eines Gutachtens
  • Studenten, z.B. bei Nachhilfeunterricht oder Hausaufgabenhilfe
  • Künstler, Schauspieler, Fotomodelle, Musiker
  • Immobilienmakler, Versicherungsvertreter

Beim Honorarvertrag handelt es sich immer um eine freie Mitarbeit. Der Betreffende arbeitet als Selbständiger. Er ist also nicht angestellt als Arbeitnehmer mit einem Arbeitsvertrag und den darin enthaltenen Regelungen zu Urlaub, Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall usw. Der Auftraggeber zahlt auch keine Beiträge in die Sozialversicherung. Um die Krankenversicherung und um Zahlungen im Alter muss sich der Auftragnehmer selbst kümmern.

Es existieren sogar gesetzlich definierte Honorarordnungen für bestimmte Berufsgruppen. Dazu zählen die Honorarverträge der kassenärztlichen Vereinigung, die im Auftrag der Kassenärzte agiert, mit den gesetzlichen Krankenkassen. In der Honorarordung für Architekten und Ingenieure (HOAI) werden die Honorare für diese Berufsgruppen festgelegt. Auch bei Rechtsanwälten und Steuerberatern gibt es eine spezielle Gebührenordnung.

Bestandteile eines Honorarvertrags

  • Vertragspartner
  • Art der zu erbringenden Leistung
  • Zeitdauer mit automatischer Beendigung nach einem definierten Termin oder Kündigung nach Kündigungsfrist
  • Honorarzahlungen, auch Vorschüsse oder Teilzahlungen nach bestimmten erreichten Leistungsstufen, Aufwandsentschädigungen (Kilometergeld, Verpflegungskosten, Kopiergeld usw.)
  • Erfolgsprovisionen oder bei Standesberufen (Ärzte, Rechtsanwälte) Honorare
  • Regelungen zum Ausweis der Mehrwertsteuer, d.h. enthalten oder separat auszuweisen

Honorarvertrag und Steuer

Üblicherweise werden bei einem Honorarvertrag die geleisteten Stunden bezahlt. Dafür ist eine Rechnung zu erstellen. Als Auftragnehmer müssen Sie diese getrennt ausweisen, wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind. Der Auftraggeber kann diese dann als Vorsteuer bei seinem Finanzamt geltend machen und bekommt eine Rückerstattung.

Honorarvertrag und Kündigung

Ein Honorarvertrag muss nicht explizit gekündigt werden. Im Vertrag ist häufig eine Laufzeit angegeben. Endet diese, ist der Honorarvertrag automatisch zu Ende und bedarf keiner weiteren Kündigung. Es kann aber auch eine Kündigungsfrist und Anzeige der Kündigung vereinbart werden.

Honorarvertrag und Werkvertrag

Ein Werkvertrag verpflichtet zur Herstellung eines Werkes oder auch einer Dienstleistung. Der Honorarvertrag dagegen verpflichtet erstmal nur zur Zahlung eines Honorars. Grundlage für den Honorarvertrag kann insoweit auch ein Werkvertrag sein.

Ausfallhonorar

Immer wieder werden Leistungen erbracht, die aber nicht verwendet werden. In diesem Fall kann vertraglich vereinbart werden, dass nur 50 % des vereinbarten Honorars fällig sind, obwohl die gesamte Leistung erbracht wurde

Wichtig:

Ein Honorarvertrag wird mit einem Selbständigen abgeschlossen. Eine geringfügige Beschäftigung, z.B. Minijob oder Midijob ist damit nicht möglich, da hier ein Arbeitnehmerverhältnis eingegangen wird.

Tipps, Checkliste

  • Beschaffen Sie sich eine Steuernummer beim Finanzamt
  • Geben Sie die Einnahmen aus einer Honorartätigkeit in Ihrer Steuererklärung an
  • Achten Sie darauf, dass Sie nicht nur einen Honorarvertrag haben, sondern möglichst von mehreren Auftraggebern beauftragt werden. Sie laufen ansonsten in die Gefahr, dass Ihre Tätigkeit als Scheinselbständigkeit angesehen wird und der Auftraggeber bzw. dann Arbeitgeber nachträglich Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten hat
  • Klären Sie mit Ihrem Finanzamt, ob Sie Umsatzsteuer abzuführen haben. Dies hängt vor allem von Ihrem Jahreseinkommen ab. Nur bei einem Umsatz, der weniger als 17.500 € pro Jahr beträgt, sind Sie von der Umsatzsteuer befreit. Dabei sollten Sie aber berücksichtigen, ob diese Befreiung für Sie tatsächlich vorteilhaft ist. Sie können nämlich im Gegenzug für Ihre Aufwendungen dann keine Vorsteuer geltend machen. Die Umsatzsteuerbefreiung müssen Sie explizit beim Finanzamt beantragen
  • Wenn Sie generell auf Honorarbasis arbeiten, sollten Sie eine Honorarausfallversicherung abschließen. Wenn Sie krank sind oder im Falle eines Unfalls nicht arbeiten können, erhalten Sie dann aus dieser Versicherung finanzielle Unterstützung

Informationsquellen

Literatur