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Hilfskraft: Studentische oder wissenschaftliche Hiwi

Letzte Aktualisierung: 17/04/2016 | Arbeitnehmer

Definition, Erklärung

Eine Hilfskraft ist im eigentlichen Sinn jemand, der an der Universität oder einer Hochschule Leistungen in Forschung, Lehre und in der Verwaltung erbringt. Dabei wird zwischen studentischer und wissenschaftlicher Hilfskraft unterschieden. Der Unterschied beider Bezeichnungen liegt in der abgeschlossenen Hochschulbildung bei den wissenschaftlichen Mitarbeitern. Bei diesen wird auch noch unterschieden, ob ein erster Studienabschluss (Bachelor) vorliegt oder eine abgeschlossene Hochschulbildung (Master, Diplom, erstes Staatsexamen).

Den Hochschulen stehen gerade durch die studentischen Hilfskräfte billige Arbeitskräfte zur Verfügung, die dazu beitragen, den Lehr- und Forschungsbetrieb zu gewährleisten. Andererseits sichern sich die Studenten damit ein regelmäßiges Einkommen, machen erste Berufserfahrungen, lernen den Hochschulbetrieb kennen, die Art und Weise des Publizierens von Studien und Forschungsergebnissen und bekommen Kontakte zu anderem Hochschulpersonal, wie Professoren, Dozenten, Doktoranden usw. Allerdings werden sie häufig nicht als vollwertige Arbeitnehmer betrachtet. Die wissenschaftlichen Hilfskräfte werden in der Regel schlechter bezahlt als wissenschaftliche Mitarbeiter, obwohl sie die gleichen Leistungen erbringen. Der Verdienst ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und wird z.T. sogar von der Hochschule festgelegt.

Die Tätigkeiten einer Hilfskraft können vielfältig sein:

  • Kopieren, Ablage, Korrekturlesen von Texten
  • Recherchearbeiten
  • Auswertungen von Datenmaterial
  • Aufsicht in Bibliotheken
  • Schreibdienst
  • EDV-Arbeiten
  • Vorbereitung von Versuchen
  • Workshops, Übungen helfend beiwohnen
  • Durchführung von Lehrveranstaltungen
  • Mitarbeit in Forschungsprojekten

Prozedere für Stellenbesetzung:

Lehrstuhlinhaber sprechen häufig einzelne Studierende an. Eigentlich sollten die Stellen für Hilfskräfte ausgeschrieben werden und nach einem Bewerbungs- und Auswahlprozess besetzt werden.

Mittlerweile wird der Begriff „Hilfskraft“ auch umgangssprachlich verwendet, wenn in Unternehmen Angelernte Tätigkeiten übernehmen und Hilfsarbeiten ausführen.

Tipps, Checkliste

  • Checken Sie an Ihrer Hochschule die normalerweise umfangreichen Informationen für studentische oder wissenschaftliche Hilfskräfte, z.B. an der Technischen Universität München
  • Die Tätigkeit als HiWi bietet die Möglichkeit, neben dem Studium etwas hinzuzuverdienen. Dies beschränkt sich im Gegensatz zu einem Studentenjob nicht nur auf die Semesterferien
  • Fragen Sie gezielt nach offenen Stellen für Hilfskräfte nach und schauen Sie regelmäßig auf Stellenausschreibungen an Schwarzen Brettern oder den Internetseiten der Hochschule und der Institute, ob etwas Passendes für Sie dabei ist
  • Achten Sie auf den Abschluß eines schriftlichen Arbeitsvertrags zu einem befristeten Arbeitsverhältnis mit Regelungen zu Arbeitszeit, -inhalte, -ort, -entgelt, Urlaub, Kündigungsfristen. Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz ermöglicht die Beschäftigung von wissenschaftlichen Hilfskräften bis zu jeweils 6 Jahren vor und nach der Promation ohne Begründung für die Befristung
  • Machen Sie sich über Ihre Rechte kundig und setzen Sie diese durch. Nicht immer ist dies allerdings einfach, da der Arbeitgeber gleichzeitig auch Prüfer oder gar Doktorvater sein kann
  • Informieren Sie sich, inwieweit Arbeits- und Sozialrecht (Bundesrecht), Hochschulrecht (Landesrecht), Tarifrecht (Tarifautonomie von Gewerkschaften und Arbeitgebern) für Sie gelten. Das Hochschulrecht ist in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich. Häufig sind Hilfskräfte von den dort getroffenenen Regelungen ausgenommen

 Arbeitsrecht, Urteile

  • Urteil BAG 8.6.2005, 4 AZR 396/04
    Ein Student, der ein Internetportal für die Studienberatung erstellt, ist nicht als Hiwi, sondern als BAT-Beschäftigter einzustellen und zu bezahlen

Informationsquellen

Literatur