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Auch als Hartz 4-Empfänger können Sie eine Nebentätigkeit ausüben und dadurch Geld hinzuverdienen. Sie erzielen damit zusätzliches Einkommen. Die Höhe dieses monatlichen Nebenverdienstes ist nicht beschränkt. Hierbei handelt es sich um Bruttoeinkommen, das oberhalb eines Freibetrags auf das Arbeitslosengeld 2 anteilig angerechnet wird. Konkret heißt das:
Wird ein Einkommen von mehr als 400 Euro erzielt und sind die abzugsfähigen Beträge beim Grundfreibetrag höher als 100 Euro, können die Fahrtkosten mit 0,20 Euro pro Kilometer abgesetzt werden.
| Einkommen | Freibetrag |
| bis 400,- € | 100,- € (= Grundfreibetrag) |
| bis 800,- € | 100,- € plus 20 % des Einkommens, das über 100,- € liegt |
| zwischen 800,- € und 1.200,- € ohne minderjährigem Kind |
100,- € plus 20 % des Einkommens, das über 100,- € liegt plus 10 % des Einkommens, das über 800,-€ liegt |
| zwischen 1.200,- € und 1.500,- € mit minderjährigem Kind |
100,- € plus 20 % des Einkommens, das über 100,- € liegt plus 10 % des Einkommens, das über 800,-€ liegt |
| über 1.200,- € / 1.500,- € | kein Freibetrag, Einkommen wird voll auf das ALG-II angerechnet |
Berechnungsbeispiele:
Wenn Sie einmalig hinzuverdienen und über die Obergrenze von 1.200 bzw. 1.500 Euro kommen, wird das Arbeitslosengeld nicht eingestellt. Vielmehr erfolgt eine Aufteilung Ihres Zuverdienstes auf mehrere Monate