Infos und Tipps zur Arbeit in Deutschland

Arbeitslosigkeit > Hartz IV > Hartz 4: Krankenversicherung, Lebensversicherung, Versicherungen

Hartz 4: Krankenversicherung, Lebensversicherung, Versicherungen

Letzte Aktualisierung: 19/03/2023 | Hartz IV

Definition, Erklärung

Der Bezug von Hartz 4-Leistungen und Versicherungen hat 2 Aspekte. Zum einen haben Hartz 4-Empfänger Anspruch auf Zahlungen von Beiträgen in die Sozialversicherung, andererseits zählen bestimmte bestehende Versicherungen zum verwertbaren Vermögen.

Anspruch auf Zahlung von Versicherungsbeiträgen bei Hartz 4

Als Hartz 4-Empfänger bzw. Arbeitslosengeld 2-Empfänger sind Sie Mitglied in gesetzlichen Versicherungen. Die Beiträge dazu übernimmt die Bundesagentur für Arbeit. Zu diesen Versicherungen zählen:

Arbeitslosengeld 2-Empfänger werden nicht in der Sozialversicherung versichert, wenn:

  • sie bereits versichert sind. Das gilt z.B. für Personen, die einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen oder über die Familienversicherung mitversichert sind. Damit wird eine Doppelversicherung verhindert
  • sie einmalig ALG II-Leistungen erhalten
  • sie Arbeitslosengeld II in Form eines Darlehens gewährt bekommen
  • sie Sozialgeld ohne Familienversicherung (z.B. als eheähnlicher Lebenspartner) erhalten
  • sie Mitglied einer privaten Krankenversicherung sind

Hartz 4-Empfänger, die nicht pflichtversichert sind in der Sozialversicherung oder Sozialgeld ohne Familienversicherung erhalten, bekommen einen Zuschuss von monatlich maximal 129,54 € zur Krankenversicherung, maximal 17,79 € zur Pflegeversicherung und maximal 40,80 € zur Rentenversicherung.

Wenn Sie als Arbeitssuchender keinen Anspruch auf ALG II haben, zahlt die Agentur für Arbeit oder ARGE auch keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Diese müssen Sie dann selbst bestreiten. Allerdings können Sie einen Zuschuss für die Zahlungen erhalten, wenn Sie hilfebedürftig werden.

Versicherungen als verwertbares Vermögen

Versicherungen, die vor dem eigentlichen Vertragsablauf oder dem Rentenbeginn kündbar sind, gehören zum verwertbaren Vermögen. Dazu zählen insbesondere kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen, wie z.B. Direktversicherungen. Der zu berücksichtigende Wert ist der jeweilige Zeitwert oder Rückkaufswert.

Als verwertbares Vermögen zählen Versicherungen wie:

Nicht berücksichtigt beim verwertbaren Vermögen werden:

  • Versicherungen, deren Verwertung unwirtschaftlich ist. Das ist der Fall, wenn der garantierte Rückkaufswert mehr als 10 Prozent unter der Summe der eingezahlten Beiträge liegt
  • Riester-Rente, da keine einmalige Gesamtauszahlung möglich ist
  • Rürup-Rente, da die Auszahlung über eine lebenslange Rente erfolgt
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Basisrente

Bei verwertbarem Vermögen kann die Bundesagentur für Arbeit verlangen, dass der Vertrag vorzeitig aufgelöst bzw. gekündigt wird, bevor Arbeitslosengeld II bezahlt wird. Selbst wenn die Verwertung unwirtschaftlich ist, kann sie verlangen, das der Lebensversicherungsvertrag beliehen wird.

Lebens- oder Rentenversicherungen, die der Altersvorsorge dienen und daher erst ab dem 60. Lebensjahr ausbezahlt werden, werden mit einem Freibetrag berücksichtigt. Dieser beträgt 200 Euro pro Lebensjahr des Versicherungsnehmers und seines Partners.

Sonstige Versicherungen

Neben der Sozialversicherung, also Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie den Versicherungen zur Altersvorsorge incl. Lebensversicherungen gibt es eine Reihe privater Versicherungen, die für Hartz IV-Empfänger wichtig sind. Diese sind:

  • Haftpflichtversicherung
    Diese Versicherung soll für Schäden aufkommen, die durch eigenes Verschulden Dritten entstehen. Damit werden Schadensersatzansprüche abgegolten, die durch Nachlässigkeit oder Unachtsamkeit verursacht wurden. Ein Freibetrag von 30 Euro ist deshalb für die Zahlung dieser Versicherung im Grundfreibetrag beim Zuverdienst eingerechnet
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
    Die Prämien für diese Versicherung hängen vom Eintrittsalter ab. Wenn der Nachweis vorliegt, dass Sie in Ihrem erlernten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, zahlt Ihnen diese Versicherung eine Rente. Eine Berufsunfähigkeitsrente wird allerdings als Einkommen auf die Hartz 4-Leistungen angerechnet
  • Krankentagegeldversicherung
    Diese Versicherung macht bei Hartz 4-Beziehern keinen Sinn, da mögliche Einnahmen als Einkommen auf das Arbeitslosengeld 2 angerechnet werden. Im übrigen verweigern viele Versicherungen die Auszahlung, wenn Sie arbeitslos sind
  • KFZ-Versicherung
    Diese ist nötig sobald Sie ein Auto fahren

Wenn Sie neben den Hartz-4-Leistungen einen Zuverdienst haben, werden die privaten Versicherungsbeiträge, z.B. für KFZ- und Haftpflichversicherung im Grundfreibetrag von 100 Euro berücksichtigt. Wer mehr als 400 Euro monatlich verdient, erhält sogar die tatsächlichen höheren Beträge, wenn er diese nachweist.

Tipps, Checkliste

  • Bevor Sie Arbeitslosengeld 2 beziehen, sollten Sie sich Ihre Versicherungen genau anschauen. Welche sind tatsächlich nötig und sinnvoll, welche Versicherungen werden in welcher Höhe Ihrem ALG 2 angerechnet
  • Achten Sie vor der Beantragung vor Hartz IV-Leistungen darauf, dass Kapitallebensversicherungen und private Rentenversicherungen eine sog. „Hartz-Klausel“ beinhalten. Diese Klausel besagt, dass über das Kapital in Höhe des Altersvorsorgefreibetrags nicht vor dem Eintritt in den Ruhestand verfügt werden kann. Eine nachträgliche Aufnahme der Klausel in bereits bestehende Verträge ist möglich. Allerdings kann sie nicht nachträglich wieder entfernt werden
  • Kündigen Sie keinesfalls wegen Hartz IV überstürzt Ihre Lebensversicherung. Überprüfen Sie eine Stilllegung bzw. die Aufnahme der Hartz-Klausel und klären Sie den Rückkaufswert
  • Achten Sie darauf, Ihren Versicherungsschutz nicht voreilig zu verlieren
  • Verhandeln Sie mit Ihrer Versicherung möglicherweise eine Stundung, wenn Sie eine Leistung nicht bezahlen können (z.B. Haftpflichtversicherung)
  • Wenn Sie Mitglied in einer privaten Krankenkasse sind, bleiben Sie dies auch. Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht möglich. Diese Regelung gilt für alle, die seit Anfang 2009 ALG II beziehen. Wer vorher bereits Leistungsbezieher war, konnte in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
  • Wechseln Sie in den Basistarif der PKV. Die Prämie dafür wird für Hartz 4-Empfänger halbiert. Die Bundesagentur für Arbeit zahlt dazu generell einen Zuschuss von 129,54 Euro pro Monat. Der Rest der Prämie ist durch den Arbeitslosen zu bezahlen. Neue Gerichtsurteile widersprechen allerdings einer Beitrags-Begrenzung und verpflichten die Argen zur vollen Zahlung der privaten Kranken- und Pflegeversicherungen
  • Achten Sie darauf, dass Sie eine Berufsunfähigkeitsrente mit mindestens 500 Euro pro Monat haben und Ihr Vertrag Nachversicherungsbedingungen enthält, die eine Aufstockung möglich machen. Eine niedrige Berufsunfähigkeitsrente dagegen ist sinnlos, da die Hartz 4-Leistungen dann darüber liegen

Arbeitsrecht, Urteile

Informationsquellen

Literatur