Gewerkschaft: Aufgaben, Mitgliedschaft - ArbeitsRatgeber
 
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Arbeitsleben > Mitbestimmung > Gewerkschaft



Gewerkschaft: Aufgaben, Mitgliedschaft

Definition, Erklärung Presseartikel
Informationsquellen Literatur, Broschüren

Definition, Erklärung

Die Gewerkschaft ist ein Verband, der sich um die Interessen seiner Mitglieder, d.h. von Arbeitnehmern kümmert. Sie agiert gegenüber den Arbeitgebern, also Unternehmensinhabern bzw. Aktionären.

Zu den Aufgaben und Leistungen einer Gewerkschaft zählen:

  • Abschluß von überbetrieblichen Tarifverträgen, die normalerweise nur für Mitglieder gelten, in der Praxis aber auch für nicht organisierte Arbeitnehmer verwendet werden
  • Führen von Verhandlungen mit dem Arbeitgeber
  • Organisation von Lohnkämpfen, z.B. Streiks
  • Beratung und Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Fragen

Ziele einer Gewerkschaft:

Vertretung der Gewerkschaft in Betrieben:

  • In Betrieben mit mehr als 500 Beschäftigten sitzen Gewerkschaftsmitglieder als Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat
  • Mitglieder der Gewerkschaft lassen sich in Betriebsrat wählen

Organisation von Gewerkschaften:

  • als eingetragener Verein oder als Personenvereinigung
  • als Berufs- oder Fachverbände
  • als Industrie- oder Betriebsverbände

Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft:

  • die Mitgliedschaft ist freiwillig
  • der Beitrag beträgt in der Regel 1 % des Bruttoverdienstes
  • Leistungen der Gewerkschaft für Mitglieder (unterschiedlich bei jeweiliger Einzelgewerkschaft):
    • Rechtsanspruch der Mitglieder auf die Vereinbarungen eines ausgehandelten Tarifvertrags
    • Beratung und Information zu Themen des Arbeitslebens, incl. Kündigung, und bei Arbeitslosigkeit
    • Kostenloser Rechtsschutz bei Streitigkeiten im Arbeitsleben, bei Arbeitslosigkeit, bei Problemen mit der Sozialversicherung
    • Unterstützung bei Streik, Aussperrung und Maßregelungen durch Arbeitgeber
    • Qualifizierung und Weiterbildungsangebote zu betrieblichen und gesellschaftspolitischen Themen
    • Private Unfallversicherung, die Unfall-Krankenhaustagegeld, Invaliditäts- oder Todesfallentschädigung beinhaltet
    • Sonderkonditionen bei Reisen, Autokauf, Versicherungen, Telekommunikation
    • Lobbyarbeit für Arbeitnehmer


Presseartikel

Informationsquellen

Literatur, Broschüren



Letzte Aktualisierung: 08.03.2010


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