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Die gesetzliche Unfallversicherung deckt im Arbeitsumfeld, auch bei einer Entsendung ins Ausland, Schäden von berufsbedingten Unfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten ab. Zu einem Wegeunfall gehört auch der normale Arbeitsweg. Die Versicherung trägt die Kosten für die Behandlung der Unfallfolgen und der Rehabilitation, für das Sterbegeld, für die Hinterbliebenenrente und die Verletztenrente. Darüberhinaus engagiert sie sich bei der Verhütung von Arbeitsunfällen, erlässt Unfallverhütungsvorschriften und überwacht durch Aufsichtsbeamte deren Umsetzung. Die Versicherung gilt in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis und bei Arbeitslosigkeit. Selbständige können sich freiwillig versichern, wobei sie die Beiträge dann selbst zu bezahlen haben.
Die Beiträge zahlen komplett die Arbeitgeber bzw. für Arbeitslose, also Bezieher von Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II die Bundesagentur für Arbeit. Träger sind die Berufsgenossenschaften, Gemeinden und Gemeindeunfallversicherungsverbände. Die gesetzliche Basis findet sich im § 8 SGB VII.