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Gehaltsumwandlung

Letzte Aktualisierung: 12/07/2017 | Aktuell

Besonders motivierte Arbeitnehmer, die ihren Marktwert kennen, kommen früher oder später auf den Arbeitgeber zu, um eine Gehaltserhöhung für ihren Einsatz zu verhandeln – ganz nach dem Motto „Mehr Einsatz, höheres Gehalt“. Die Formel geht jedoch nicht immer auf. Zum einen bleibt von einer klassischen Gehaltserhöhung nach Abzug von Sozialabgaben und Steuern oft nicht mehr allzu viel übrig. Zum anderen können viele Unternehmen ihren Angestellten aus finanziellen Gründen keine Lohnerhöhung ermöglichen. Für diesen Fall gibt es eine Alternative: Die Gehaltsumwandlung in Form eines Firmenwagens.

Definition, Erklärung

Im Rahmen einer Gehaltsumwandlung erhält der Arbeitgeber vom Unternehmen einen Firmenwagen, den er sowohl für berufliche, als auch für private Fahrten nutzen darf – anstelle einer Erhöhung des Gehalts in Euro.

Tipps, Checkliste

Für den Arbeitgeber

  • Die Leasingraten für das Fahrzeug zählen zu den Betriebsausgaben. Insofern senken sie den Gewinn, das heißt, Sie müssen weniger Gewinn versteuern.
  • Laufende Betriebskosten, wie beispielsweise Kosten für Wartung, Reparatur oder Materialien, können Sie von der Vorsteuer abziehen, was dazu führt, dass Sie Umsatzsteuer sparen.
  • Steuerrechtliche sowie arbeitsvertragliche Bedingungen erfordern zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Regelungen zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Bezug auf den Dienstwagen sollten unbedingt in einem Vertrag schriftlich festgehalten werden, sodass alle Betroffenen sowohl ihre Rechte als gleichermaßen ihre Pflichten kennen. Das können Sie entweder im Arbeitsvertrag oder einem separaten Überlassungsvertrag regeln.

Für den Arbeitnehmer

  • In der Regel gibt das Unternehmen die anfallenden Kosten für den Wagen eins zu eins an den Arbeitnehmer weiter. Konkret bedeutet das: Ihr Bruttolohn sinkt um den Betrag, den das Auto kostet. Berücksichtigen Sie in diesem Zusammenhang die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze:
    • Renten- und Arbeitslosenversicherung: 6.350 Euro/monatlich (in Westdeutschland), 5.700 Euro/monatlich (in Ostdeutschland)
    • Gesetzliche Krankenversicherung: 4.350 Euro/monatlich

Denn: Wenn Sie weniger Sozialabgaben zahlen, erhalten Sie automatisch weniger Leistungen, so zum Beispiel aus der Arbeitslosenversicherung.

Als Faustregel gilt: Ihre monatliche Gehaltsumwandlung sollte nicht höher als 30 Prozent des Nettogehalts sein.

    • Ein höherer Verdienst entsteht folgendermaßen: Das Auto wird aus Ihrem Bruttogehalt finanziert. Im Zuge dessen müssen Sie einen geringeren Bruttolohn versteuern, wodurch Sie Lohnsteuerkosten sparen. Letztendlich resultiert daraus ein höheres Nettogehalt.
    • Der Bruttolohn erhöht sich jeweils um den geldwerten Vorteil. Diesbezüglich gelten nach der Ein-Prozent-Regelung folgende Bedingungen:
      • Private Fahrten werden monatlich mit einem Prozent des Brutto-Listenpreises des Wagens versteuert.
      • Pro Kilometer, den Sie zwischen Ihrem Wohnort und Ihrem Arbeitsplatz zurücklegen, fallen zusätzlich Steuern in Höhe von 0,03 Prozent des Brutto-Listenpreises an.
    • Im Allgemeinen gilt: Der geldwerte Vorteil steigt, je teurer der Wagen und je größer die Entfernung zwischen Ihrem Arbeitsplatz und Ihrem Wohnort ist. Gleichzeitig müssen Sie dafür aber höhere Lohnabzüge in Kauf nehmen.
    • Eine weitere Möglichkeit neben der Ein-Prozent-Regelung ist ein Fahrtenbuch. In einem solchen notieren Sie sämtliche Fahrten. Diese Variante zahlt sich steuerlich besonders dann aus, wenn Sie das Auto überwiegend für Dienstfahrten nutzen.
    • Mit dem Firmenwagen können Sie also grundsätzlich Steuern sparen. Wie hoch die Ersparnis ausfällt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig:
      • Fahrzeugmodell
      • Kaufpreis
      • Private Nutzung vs. Dienstfahrten
      • Kilometeranzahl pro Jahr
      • Kauf oder Leasing
      • Strecke zur Arbeit in km

Mit einem Online-Rechner des Software-Herstellers Lexware können Sie Ihren Steuervorteil mit einem Geschäftswagen exakt berechnen. Hier erhalten Sie ebenso Auskunft über die Höhe des geldwerten Vorteils und die Steuerlast nach der Ein-Prozent-Regelung im Vergleich zur Nutzung eines Fahrtenbuchs. Anhand dieser Ergebnisse können Sie kalkulieren, ob und zu welchen Bedingungen sich ein Firmenwagen für Sie lohnt.