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Firmenwagen oder Dienstwagen

Letzte Aktualisierung: 23/06/2015 | Einkommen

Definition, Erklärung

Zu den Zusatzleistungen, die von Arbeitgebern zusätzlich zum Einkommen erbracht werden können, gehört ein Dienstwagen, der privat genutzt werden darf. Dabei werden den Mitarbeitern unterschiedliche Dienstwagen-Programme angeboten. Nicht immer herrscht freie Auswahl bei den Fahrzeug-Modellen. Vielmehr bieten die meisten Firmen nur bestimmte Typen und Ausstattungsvarianten an, um den Verwaltungsaufwand niedrig zu halten. Meist schlägt der Arbeitgeber ein Prozent des Listenpreises des bereitgestellten Autos auf das zu versteuernde Gehalt auf. Dieser pauschalierte geldwerte Vorteil ist dann zu versteuern. Wird diese Regelung nicht praktiziert, ist ein genaues Fahrtenbuch zu führen. Die laufenden Kosten werden häufig über eine Art Kreditkarte abgerechnet, auf die getankt wird und Wartungs- und Reparaturleistungen verwaltet werden.

Bei Führungskräften und im Aussendienst gehört ein Geschäftsauto meist zu den Einkommensbestandteilen und kommt als On-Top-Modell zum Einkommen hinzu. Aber auch „normalen“ Mitarbeitern wird im Hinblick auf die Motivation immer öfter ein Leasingmodell angeboten. Dabei verzichtet der Mitarbeiter auf einen bestimmten Teil seines Bruttogehalts, meist in Höhe der Netto-Leasingrate. Es ergibt sich damit ein reduziertes Einkommen mit niedrigeren Steuern und Sozialabgaben. Die Finanzbehörden erlauben diese Gehaltsumwandlung. Die Bereitstellung von Firmenautos rechnet sich für Unternehmen zudem bei Mitarbeitern, die beruflich viel unterwegs sind. Eine Erstattung des Kilometersatzes bei Dienstreisen erfolgt nicht steuerfrei. Allerdings ist es möglich, die Dienstreisekilometer mit der Leasingrate zu verrechnen.

Die private Nutzung eines Dienstwagens ist vom Gesetzgeber mit Wirkung ab Anfang 2006 neu geregelt. Private Fahrten sowie Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind als geldwerter Vorteil zu versteuern. Dies gilt auch für Selbständige, die ihren Firmenwagen privat nutzen. Zur Anwendung kommt dabei die pauschale 1%-Methode oder das individuelle Fahrtenbuch. Wird letzteres nicht ordnungsgemäß geführt, erkennt das Finanzamt dieses nicht an und greift auf die 1%-Methode zurück. Das Fahrtenbuch rechnet sich bei Nutzern, die weitaus mehr dienstlich unterwegs sind als privat. Für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden 0,03% des Bruttolistenpreises mal einfache km-Entfernung angesetzt, für Familienheimfahrten kommt ein Faktor von 0,002% zum Ansatz.

Tipps, Checkliste

  • Rechnen Sie nach, inwieweit es sich für Sie lohnt, einen Dienstwagen zu fahren statt ein eigenes Fahrzeug. Kriterien wie Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Art der Krankenversicherung, Leistung der Renten- und Arbeitslosenversicherung spielen dabei genauso eine Rolle wie die Zinsen für einen Kredit zur Anschaffung eines Fahrzeuges
  • Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber, welche laufenden Kosten (Benzin, Wagenpflege) er bei der privaten Nutzung übernimmt
  • Achten Sie auf eine Änderung des Arbeitsvertrags, wenn Sie sich für die Gehaltsumwandlung zugunsten eines Firmenwagens entscheiden
  • Beachten Sie möglicherweise geltende Dienstwagen-Richtlinien
  • Der Einbau eines Navigationssystems erhöht als fester Bestandteil des Wagens den Bruttolistenpreis und wirkt sich dementsprechend auf Leasingrate und geldwerten Vorteil aus
  • Bei einer Einkommensverhandlung kann neben einer Eröhung des Einkommens auch über die Bereitstellung eines Dienstwagens verhandelt werden
  • Als Selbständiger können Sie die Leasingraten als Betriebsausgaben steuerlich absetzen
  • Halten Sie den Anspruch auf Privatnutzung des Firmenwagens schriftlich fest und definieren Sie Fabrikat und Ausstattung, sowie die Regelung über die laufenden Kosten
  • Wird das Fahrzeug nicht größtenteils betrieblich verwendet, also zu mehr als 50 %, müssen Sie ein Fahrtenbuch in Verbindung mit Terminkalender und Reisekostenabrechnungen sowie Veranstaltungsnachweisen dem Finanzamt vorlegen
  • Führen Sie ein Fahrtenbuch, um dem Finanzamt die Nutzung belegen zu können, auch wenn Sie die 1%-Regelung verwenden
  • Wird die Privatnutzung vom Arbeitgeber ausdrücklich verboten, ist die Nichteinhaltung ein Kündigungsgrund
  • Komplex wird es steuerlich, wenn Sie einen Firmenwagen verkaufen wollen. Hierzu finden Sie auf der Internetseite der Buchhaltung einen Musterprozess mit Beispielrechnung. Interessant ist dabei, wie sich die Sicht des Finanzamt gegenüber der des Verkäufers darstellt

Arbeitsrecht, Urteile

Informationsquellen

Literatur