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Diebstahl am Arbeitsplatz

Letzte Aktualisierung: 11/05/2018 | Arbeitsplatz

Definition, Erklärung

Büros, Arbeitsräume, Werkshallen und Labors verführen durch ihre Ausstattung immer wieder zu Diebstählen. Diese werden nicht nur durch Betriebsfremde, sondern in den meisten Fällen durch Betriebsangehörige begangen. Dadurch entstehen große materielle Schäden, das Misstrauen der Arbeitnehmer untereinander steigt an und führt zu einem drastischen Abfall des Betriebsklimas.

Die gestohlenen Güter sind Geldbörsen, Brieftaschen, Kredit- und Bankkarten, Werkzeug, Arbeitsmaterialen bis hin zu Handys und Computern. In Krankenhäusern werden Medikamente und Drogen entwendet. Auch die Mitnahme von Büromaterial (siehe Studie über Diebstahl am Arbeitsplatz) ist kein Kavaliersdelikt, sondern kann vielmehr bereits als Diebstahl gewertet werden. In Diebstahlsfällen ist eine sofortige Kündigung ohne vorausgehende Abmahnung möglich.

Tipps, Checkliste

  • Lassen Sie keine Wertgegenstände unachtsam offen auf Ihrem Arbeitsplatz liegen, sondern nehmen Sie diese an sich oder verschließen diese
  • Nehmen Sie Ihre Geldbörse aus der Jacke oder Mantel, die in einer öffentlich zugänglichen Garderobe hängt. Sie handeln sonst grob fahrlässig
  • Verschließen Sie Ihr Büro, wenn Sie dieses verlassen, auch bei kurzen Abwesenheitszeiten. Lassen Sie Ihre Schlüssel nicht außen an der Türe hängen
  • Seien Sie achtsam, wenn Sie fremde Personen an Ihrer Arbeitsstätte sehen. Sprechen Sie diese an und fragen Sie nach Ihrem Anliegen
  • Nehmen Sie kein Büromaterial ohne Zustimmung Ihres Arbeitgebers mit nach Hause. Das gilt auch für angeblichen Abfall, der möglicherweise wieder verwertet wird
  • Achten Sie auf die Kennzeichnung firmeneigener Gegenstände, wie Computer, Ersatzteile, Werkzeuge, um abhanden gekommene leichter aufspüren zu können
  • Nehmen Sie nicht mehr Bargeld oder Schecks mit, als Sie tatsächlich benötigen
  • Gehen Sie umsichtig mit den Schlüsseln für Ihre Arbeitsräume um. Beschriften Sie diese nicht und lassen Sie sie nicht im geparkten Auto liegen oder in der Kleidung an der Garderobe. Das gilt auch für Ihre Bank- und Kreditkarten – keine Passwörter darauf notieren

Als Arbeitgeber:

  • Nutzen Sie die technischen Möglichkeiten der Zutrittskontrolle. Achten sie darauf, dass Betriebsfremde nicht problemlos auf Ihr Firmengelände kommen
  • Trennen Sie Bereiche mit Publikumsverkehr von denen ohne mittels geschlossener Türen
  • Verwenden sie sichtbar getragene Firmenausweise, um Mitarbeiter von Fremden unterscheidn zu können
  • Zeigen Sie Diebstähle sofort durch Strafanzeige bei der Polizei an. Mit deren Hilfe können Sie dann Diebesfallen einsetzen, um den Täter gerichtsverwertbar überführen zu können. Setzen Sie diese aber keinesfalls eigenständig ein

Arbeitsrecht, Urteile

Literatur