Sozialplan bei Massenentlassungen durch Insolvenz
Definition, Erklärung „Massenentlassungen“ im Zuge von Betriebsänderungen erfordern ein rechtliches Verfahren, das einen Sozialplan und einen Interessenausgleich umfasst. Damit sollen nachfolgende wirtschaftliche Nachteile ausgeglichen oder gemildert werden. Als „Massenentlassungen“ zählen in Unternehmen mit mindestens 500 Mitarbeitern bereits mehr als 30 Beschäftigte, die innerhalb von 30 Kalendertagen durch Kündigungen oder Aufhebungsverträge entlassen werden sollen. In kleineren […]