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Die Bundesländer in Deutschland haben eigene Landesgesetze aufgestellt, in denen der Anspruch auf die Gewährung von Bildungsurlaub geregelt ist. Üblicherweise sind dies 5 bezahlte Arbeitstage pro Jahr, die jeder Arbeitnehmer für seine berufliche und politische Bildung zusätzlich zu seinem normalen Urlaub nehmen kann. Keine Regelungen und damit auch kein Rechtsanspruch bestehen in Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen. Hier besteht nur die Möglichkeit, Urlaub, auch unbezahlt, zu nehmen.
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