Bildungsurlaub oder Bildungsfreistellung
Definition, Erklärung
Die Bundesländer in Deutschland haben eigene Landesgesetze aufgestellt, in denen der Anspruch auf die Gewährung von Bildungsurlaub geregelt ist. Üblicherweise sind dies 5 bezahlte Arbeitstage pro Jahr, die jeder Arbeitnehmer für seine berufliche und politische Bildung zusätzlich zu seinem normalen Urlaub nehmen kann. Keine Regelungen und damit auch kein Rechtsanspruch bestehen in Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen. Hier besteht nur die Möglichkeit, Urlaub, auch unbezahlt, zu nehmen.
Tipps, Checkliste
- Informieren Sie sich zuerst über die Regelung in Ihrem Bundesland
- Klären Sie inwieweit die angestrebte Bildungsmaßnahme als Bildungsveranstaltung anerkannt wird. Besorgen Sie sich dafür am besten die Kopie des ministeriellen Anerkennungsbescheids der Bildungseinrichtung
- Stellen Sie bei Ihrem Arbeitgeber einen Antrag auf Bildungsurlaub, mindestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung und reichen Sie die notwendigen Unterlagen ein - abhängig von den länderspezifischen Gesetzen
- Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über den besten Zeitpunkt für den Bildungsurlaub. Eine generelle Ablehnung ist nicht möglich, lediglich der Zeitpunkt kann aus betrieblichen Gründen abgelehnt werden
- Der Anspruch von 2 Jahren lässt sich auf 2 Wochen Bildungsfreistellung zusammenfassen
- Machen Sie die Fortbildung steuerlich geltend
Presseartikel
Informationsquellen
Letzte Aktualisierung: 02.06.2010