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Bildungsurlaub oder Bildungsfreistellung

Definition, Erklärung Tipps, Checkliste
Presseartikel Informationsquellen

Definition, Erklärung

Die Bundesländer in Deutschland haben eigene Landesgesetze aufgestellt, in denen der Anspruch auf die Gewährung von Bildungsurlaub geregelt ist. Üblicherweise sind dies 5 bezahlte Arbeitstage pro Jahr, die jeder Arbeitnehmer für seine berufliche und politische Bildung zusätzlich zu seinem normalen Urlaub nehmen kann. Keine Regelungen und damit auch kein Rechtsanspruch bestehen in Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen. Hier besteht nur die Möglichkeit, Urlaub, auch unbezahlt, zu nehmen.

Tipps, Checkliste

  • Informieren Sie sich zuerst über die Regelung in Ihrem Bundesland
  • Klären Sie inwieweit die angestrebte Bildungsmaßnahme als Bildungsveranstaltung anerkannt wird. Besorgen Sie sich dafür am besten die Kopie des ministeriellen Anerkennungsbescheids der Bildungseinrichtung
  • Stellen Sie bei Ihrem Arbeitgeber einen Antrag auf Bildungsurlaub, mindestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung und reichen Sie die notwendigen Unterlagen ein - abhängig von den länderspezifischen Gesetzen
  • Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über den besten Zeitpunkt für den Bildungsurlaub. Eine generelle Ablehnung ist nicht möglich, lediglich der Zeitpunkt kann aus betrieblichen Gründen abgelehnt werden
  • Der Anspruch von 2 Jahren lässt sich auf 2 Wochen Bildungsfreistellung zusammenfassen
  • Machen Sie die Fortbildung steuerlich geltend


Presseartikel

Informationsquellen



Letzte Aktualisierung: 02.06.2010