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Bildungsurlaub oder Bildungsfreistellung

Letzte Aktualisierung: 10/12/2013 | Urlaub

Definition, Erklärung

Die Bundesländer in Deutschland haben eigene Landesgesetze aufgestellt, in denen der Anspruch auf die Gewährung von Bildungsurlaub geregelt ist. Üblicherweise sind dies 5 bezahlte Arbeitstage pro Jahr, die jeder Arbeitnehmer für seine berufliche und politische Bildung zusätzlich zu seinem normalen Urlaub nehmen kann. Keine Regelungen und damit auch kein Rechtsanspruch bestehen in Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen. Hier besteht nur die Möglichkeit, Urlaub, auch unbezahlt, zu nehmen.

Tipps, Checkliste

  • Informieren Sie sich zuerst über die Regelung in Ihrem Bundesland
  • Klären Sie inwieweit die angestrebte Bildungsmaßnahme als Bildungsveranstaltung anerkannt wird. Besorgen Sie sich dafür am besten die Kopie des ministeriellen Anerkennungsbescheids der Bildungseinrichtung
  • Stellen Sie bei Ihrem Arbeitgeber einen Antrag auf Bildungsurlaub, mindestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung und reichen Sie die notwendigen Unterlagen ein – abhängig von den länderspezifischen Gesetzen
  • Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über den besten Zeitpunkt für den Bildungsurlaub. Eine generelle Ablehnung ist nicht möglich, lediglich der Zeitpunkt kann aus betrieblichen Gründen abgelehnt werden
  • Der Anspruch von 2 Jahren lässt sich auf 2 Wochen Bildungsfreistellung zusammenfassen
  • Machen Sie die Fortbildung steuerlich geltend

Informationsquellen