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Bildungsprämie zur Förderung der Weiterbildung

Letzte Aktualisierung: 10/12/2013 | Kompetenzen

Definition, Erklärung

Seit Dezember 2008 fördert die Bundesregierung Weiterbildungsmaßnahmen für Privatpersonen. Mit Hilfe der Bildungsprämie sollen Personen zur individuellen Finanzierung von Weiterbildung motiviert werden. Dadurch soll die im internationalen Vergleich relativ niedrige Weiterbildungsbereitschaft in Deutschland verbessert werden. Damit soll vor allem gering qualifizierten Berufstätigen und Geringverdienern eine Weiterbildung ermöglicht werden.

Seit dem 01. Januar 2010 beträgt diese Prämie maximal 500 Euro.

Berechtigte:

Nicht berechtigt sind:

  • Arbeitslosen steht der Bildungsgutschein zur Verfügung
  • Berufstätige und Arbeitssuchende mit einer anerkannten Erstausbildung können das Meister-BAFöG erhalten
  • Mitarbeiter des Bundes und nachgeordenter Behörden erhalten grundsätzlich keinen Prämiengutschein

Voraussetzung:

  • Die Prämie wird als Gutschein vergeben
  • Ledige haben weniger als 25.600 Euro zu versteuerndes Einkommen
  • Ehepaare haben weniger als 51.200 Euro zu versteuerndes Einkommen
  • Die Weiterbildungsmaßnahme wird mindestens in Höhe des Prämienbetrags selbst finanziert, also zu mindestens 50 Prozent

Prozedere:

  • Zuständig für die Bildungsprämie sind die Beratungsstellen
  • Beantragung der Bildungsprämie mit amtlichem Ausweis mit Foto, aktuellem Steuerbescheid oder ähnlichem Einkommensnachweis
  • Beratungsgespräch bei Beratungsstellen, dort Ausstellung des Prämiengutscheins
  • Anmeldung zur ausgesuchten Weiterbildung durch den Teilnehmer bei der entsprechenden Bildungsanstalt, wie z.B. bei der Volkshochschule (VHS)
  • Ausländer benötigen für das Beratungsgespräch zusätzlich einen Nachweis über ihren Aufenthaltsstatus

Förderinstrumente:

  • Prämiengutschein über maximal 500 Euro
  • Weiterbildungssparen
    Damit kann Guthaben, das über vermögenswirksame Leistungen angespart wurde, ohne Einhaltung der üblichen Sperrfrist für Weiterbildungsmaßnahmen verwendet werden
  • Weiterbildungsdarlehen
    Reichen Prämiengutschein und Weiterbildungssparen nicht aus, können zinsgünstige Weiterbildungsdarlehen bei öffentlich-rechtlichen Banken beantragt werden. Hierbei spielt die Einkommenshöhe keine Rolle

Die verschiedenen Förderinstrumente können einzeln oder kombiniert für die Fort- und Weiterbildung genutzt werden. Dazu zählen auch Schulungen für Soft Skills, wie z.B. interkulturelle Kompetenz, Sprachkurse oder auch Computerkurse.

Tipps, Checkliste

  • Nutzen Sie die Möglichkeiten der Bildungsprämie. Wenn Sie die Einkommensgrenzen überschreiten, können Sie das Weiterbildungsdarlehen beantragen
  • Beantragen Sie für die Weiterbildung Bildungsurlaub vom Arbeitgeber
  • Sie müssen an einem Beratungsbespräch teilnehmen. Dort wird geklärt, welches Förderinstrument vergeben wird
  • Überlegen Sie sich vor dem Beratungsgespräch, welche Weiterbildung Sie anstreben und welchen Anbieter Sie favorisieren