Bewerbung: das sollten Sie beachten - ArbeitsRatgeber
 
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Arbeitseinstieg > Bewerbung



Bewerbung: Sie bieten sich an

Definition, Erklärung Tipps, Checkliste
Arbeitsrecht, Urteile Presseartikel
Informationsquellen Literatur, Broschüren
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Definition, Erklärung

Mit einer Bewerbung bieten Sie am Arbeitsmarkt Ihre Arbeitsleistung an. Wie bei einem Produkt geht es darum, sich bestmöglich zu präsentieren. Nach Ihrer Stellensuche bewerben Sie sich auf eine ausgeschriebene Arbeitsstelle oder "blind" bei Ihrem Wunscharbeitgeber. Dies erfolgt schriftlich in Papierform, elektronisch als e-mail oder durch ein vorgegebenes Formular des suchenden Arbeitgebers. Zu einer Bewerbung gehören ein Anschreiben, das sich auf die Stellenanzeige bezieht, ein Lebenslauf mit Bild und Zeugnisse. Nach der Bewerbung werden potentielle Kandidaten ausgewählt und zu Bewerbungsgesprächen eingeladen.

Tipps, Checkliste

  • Achten Sie auf die "Verpackung".
    Die äussere Form ist das erste Kriterium, nach dem die Bewerbungen aussortiert werden
  • Wenden Sie bei einer e-mail-Bewerbung den gleichen Aufwand wie bei einer Bewerbung in Papierform auf. Füllen Sie ein Formular sorgfältig aus und achten Sie auf die geforderten Anhänge
  • Gehen Sie bei Ihrem Anschreiben auf die Stellenanzeige so detailliert wie möglich ein. Zeigen Sie auf, dass Sie über die geforderten Fähigkeiten verfügen und warum Sie dieser Arbeitsplatz und der Arbeitgeber interessiert
  • Schreiben Sie kurz und prägnant und keine Romane
  • Geben Sie nicht auf, mehrere 100 Bewerbungen auf eine Stellenanzeige sind heute eher die Regel als die Ausnahme. Ein Ablehnungsbescheid ist daher nicht unbedingt als persönlicher Misserfolg zu deuten
  • "Die" Bewerbung gibt es nicht, auch wenn manche Berater dies suggerieren und in Bewerbungschecks verkaufen. Lassen Sie Freunde und Bekannte Ihre Unterlagen durchsehen und informieren Sie sich über die üblichen Anforderungen im Internet oder in der Literatur. Jede Personalabteilung hat andere Vorlieben und Vorstellungen, wie die Bewerbung und der Wunschkandidat aussehen soll
  • Wenn Sie auf Ihre Bewerbung mehr als 3 Wochen nichts hören, fragen Sie nach
  • Bereiten Sie Ihr Vorstellungsgespräch gründlich vor. Denken Sie daran, dass Sie nur diese eine Chance zur Bewerbung auf diesen Arbeitsplatz haben
  • Und nicht zuletzt: Versetzen Sie sich doch gedanklich in die Rolle desjenigen, der all die Bewerbungen erhält und eine Auswahl treffen muss. Wie würden Sie dabei vorgehen? Welche Kriterien wären Ihnen wichtig? Wie sollte die Person "aussehen", dass sie die Aufgabe möglichst optimal erfüllen kann?


Arbeitsrecht, Urteile

  • Urteil AZ 28 O 468/06
    Werben mit Bewerbungsfoto verboten
  • AZ: B 11 AL 67/03 R
    Ein Arbeitsloser, der ein vom Arbeitsamt vermitteltes Vorstellungsgespräch nicht wahrnimmt, kann seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld verlieren

Presseartikel

Informationsquellen

Literatur, Broschüren

Partner

  • JOBSUMA - Jobsuchmaschine für Studenten, Absolventen und Young Professionals



Letzte Aktualisierung: 01.01.2010


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