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Betriebskrankenkasse

Letzte Aktualisierung: 10/12/2013 | Sozialversicherung

Definition, Erklärung

Größere Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten, die der Krankenversicherungspflicht unterliegen, können eine Betriebskrankenkasse einrichten. Dazu ist es lediglich notwendig, dass sich die Mehrheit der Unternehmensbeschäftigten für die Einrichtung einer BKK ausspricht und die Leistungsfähigkeit der BKK auf Dauer gesichert ist. Die BKK ist in Deutschland eine gesetzliche Krankenversicherung mit der entsprechenden Organisation bestehend aus Vorstand und Verwaltungsrat. So gibt es Betriebskrankenkassen bei Daimler, BMW, Bahn, Post, Siemens (SBK) usw..

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts sind Betriebskrankenkassen Bestandteil der Sozialversicherung und unterliegen den Richtlinien für gesetzliche Krankenkassen. Sie verwalten sich selbst.

Die Mitgliedschaft in einer Betriebskrankenkasse ist in den meisten Fällen nicht nur den Mitarbeitern des jeweiligen Unternehmens vorbehalten. Vielmehr sind die meisten Betriebskrankenkassen offen auch für andere Versicherte, d.h. es muss keine Betriebszugehörigkeit vorliegen. Ca. 13 Millionen, d.h. 18 % aller Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung sind Mitglied in einer Betriebskrankenkasse.

Die Betriebskrankenkassen sind aufgrund ihres Hauptsitzes organisiert in BKK-Landesverbänden, die wiederum zusammen mit der Bahn-BKK den BKK-Bundesverband bilden. Dieser vertritt die politischen und fachlichen Interessen seiner Mitglieder auf Bundesebene.

Zu den Versicherten zählen:

  • Auszubildende
  • Studenten
  • Singles und Paare
  • Familien
  • Über 50-jährige, sog. „Best Ager“
  • Arbeitslose – die Beiträge übernimmt die Bundesagentur für Arbeit
  • Wichtig: Selbständige sind in der Regel keine Pflichtmitglieder. Eine private Mitgliedschaft ist aber möglich

Die Beiträge sind in allen gesetzlichen Krankenkassen und damit auch bei den Betriebskrankenkassen gleich. Allerdings sind Zusatzbeiträge möglich oder auch Beitragsrückerstattungen. Zusatzbeiträge müssen vom Bundesversicherungsamt genehmigt werden.

Tipps, Checkliste

  • Auch gesetzliche Krankenversicherungen unterscheiden sich in ihren Leistungen. Diese werden in zusätzlichen Programmen und Wahltarifen angeboten. Sie sollten sich daher die Leistungen genau ansehen und die Krankenversicherung danach auswählen, ob die für Sie passenden Leistungen, z.B. homöopathische Behandlungen, angeboten werden
  • Ein Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse und damit auch von einer Betriebskrankenkasse in eine andere ist jederzeit möglich mit den entsprechenden Fristen. Bei Beitragserhöhungen gibt es ein Sonderkündigungsrecht mit einer 2-monatigen Kündigungsfrist