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Betriebshaftpflichtversicherung (BHV)

Letzte Aktualisierung: 19/03/2023 | Selbständigkeit

Definition, Erklärung

Die Betriebshaftpflichtversicherung oder betriebliche Haftpflichtversicherung oder Firmenhaftpflichtversicherung oder Berufshaftpflichtversicherung, deckt die Haftpflichtrisiken von Gewerbetreibenden, industriellen Unternehmern, Handwerkern und Freiberuflern ab. Schäden können durch Personal, Betriebsmittel, Gebäude und Grundstücke der Firma entstehen. Für zu haftende Schäden, die schuldhaft, also vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurden, kommt dann eine Versicherung auf. Bestimmte Berufsgruppen, wie Ärzte, Architekten, Steuerberater, Notare, Rechtsanwälte, Versicherungsmakler sind sogar verpflichtet, eine derartige Versicherung abzuschließen. Falschberatungen oder falsche Berechnungen können schnell zu Fehlern führen, die einen größeren Schaden verursachen. Schadensersatz kann dann die finanziellen Möglichkeiten des Unternehmens schnell überschreiten und sogar zur Insolvenz führen. Daher empfiehlt es sich, durch eine Betriebshaftpflichtversicherung diese Risiken abzusichern.

Versicherte:

  • Versicherungsnehmer, also der Unternehmer
  • Geschäftsführer, Manager, Mitarbeiter
  • Unternehmen als juristische Person

Versicherte Schäden:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden, die in Verbindung mit einem Personen- oder Sachschaden stehen
  • die im Versicherungsschein enthalten sind und
  • während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit entstehen (Schäden in der Freizeit sind durch eine Privathaftpflichtversicherung gedeckt)

Nichtversichert sind:

  • Arbeitsunfälle, da Anspruch eines Arbeitnehmers gegenüber Arbeitgeber besteht. Ansprüche gegen Mitversicherte sind in Deutschland nicht durch Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt. In diesem Fall greift die Unfallversicherung
  • Ansprüche, die aus vertraglichen Verpflichtungen abgeleitet werden können
  • Schäden, die in der Freizeit entstehen
  • Geliehene, vermietete oder geleaste Gerätschaften (hier ist eine stationäre oder mobile Inhaltsversicherung notwendig)
  • Vermögensschäden, die nicht infolge eines Personen- oder Sachschadens auftreten
  • Vorsätzlich verursachte Schäden
  • Verletzungen von Urheber-, Marken- oder Patentrechten
  • Strafen, Bußgelder
  • Ansprüche oberhalb der festgelegten Deckungssumme
  • Nicht beseitigte Schäden trotz drohender Gefahr
  • Vertragliche Haftungen, die über gesetzliche Bestimmungen hinausgehen

Leistungen des Versicherers:

  • Prüft Ansprüche Dritter auf Schadenersatz
  • Führt den Prozess bei einem Rechtsstreit
  • Trägt Kosten des Rechtsstreites
  • Kommt für Schäden auf und leistet Schadenersatz direkt an den Geschädigten

Die Deckungssummen betragen in der Regel 2 Mio. Euro für Personen- und 1 Mio. Euro für Sachschäden pro Versicherungsfall. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle innerhalb eines Versicherungsjahres beträgt das Doppelte dieser Versicherungssummen.

Der Preis für die Prämie errechnet sich anhand der Branche, der Mitarbeiteranzahl und des Jahresumsatzes.

Tipps, Checkliste

  • Überlegen Sie sich genau, für welche Schäden Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung benötigen. Machen Sie sich eine Liste über die für Sie relevanten Risiken
  • Denken Sie daran, neu hinzukommende Risiken in Ihre Betriebshaftpflichtversicherung einzuschließen. Vor Einschluß sind diese bis zur nächsten Prämienzahlung im Rahmen einer sogenannten Vorsorgeversicherung abgedeckt
  • Lassen Sie sich beraten durch Versicherungen, Kreditinstitute und spezialisierte Versicherungsmakler, die Ihr Geschäft und dessen Risiken gut kennen. Möglicherweise benötigen Sie zusätzlich eine Produkthaftpflichtversicherung, wenn Austausch- oder Rückrufaktionen notwendig werden
  • Wenn Ihr Unternehmen mit gefährlichen Gütern zu tun hat, müssen Sie eventuell noch eine Umwelthaftpflichtversicherung abschließen
  • Geben Sie ehrlich Auskunft über Ihr Unternehmen. Nur dann kann die Versicherung ermittelt werden, die am besten zu Ihnen passt. Fragen Sie bei Unklarheiten nach
  • Vergleichen Sie mehrere Versicherungsangebote hinsichtlich der versicherten Risiken, Bedingungen und des Preises. Manche Versicherungsunternehmen bieten spezielle Konditionen für Existenzgründer an
  • Achten Sie bei Ihren Verträgen und Ihren AGBs darauf, dass Sie sich nicht zu erweiterten Haftungen verpflichten
  • Subunternehmer sind nicht in einer Betriebshaftpflichtversicherung eingeschlossen. Sie müssen eine eigene Betriebshaftpflicht abschließen
  • Prüfen Sie ob Sie Ihre Betriebshaftpflichtversicherung um eine Auslandsdeckung erweitern wollen
  • Überlegen Sie, ob sich eine Selbstbeteiligung rechnet
  • Die Betriebshaftpflichtversicherung können Sie steuerlich als Betriebsausgabe geltend machen

Informationsquellen

Literatur