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Ein Betriebsausflug hilft, den Teamgeist und die Kommunikation der Arbeitnehmer untereinander und zur Führungskraft zu verbessern und damit das Arbeits- und Betriebsklima positiv zu beeinflussen. In ungezwungener Atmosphäre kommt man sich privat näher und lernt die Kollegen von anderen Seiten kennen.
Neben der bezahlten Arbeitszeit, die für den Betriebsausflug verwendet wird, beteiligt sich der Arbeitgeber häufig an den Kosten und an der Organisation. Ein rechtlicher Anspruch besteht nicht. Es handelt sich vielmehr um eine freiwillige Leistung des Unternehmens, die der Motivation dienen soll. Als betriebliche Veranstaltung steht der Betriebsausflug unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Kosten, die vom Arbeitgeber übernommen werden, sind nicht Bestandteil des Arbeitslohns, solange sie die Freigrenze von 110 Euro pro Arbeitnehmer nicht überschreiten.
Als Ideen eignen sich Ausflüge zu Veranstaltungen im Kulturbereich, in die Natur wie Bergwanderungen, Segeltörns, Städtereisen, Schiffsfahrten aber auch Weinproben und Erlebnisreisen. Eigene Eventveranstalter bieten spezielle Betriebsausflüge an und übernehmen die gesamte Organisation. Bei der Auswahl der geeigneten Art sollten die Interessen und Wünsche der Teilnehmer berücksichtigt werden. Bei vielen Ausflügen nehmen auch Familienangehörige teil.
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