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Betriebsausflug

Letzte Aktualisierung: 10/12/2013 | Unternehmen

Definition, Erklärung

Ein Betriebsausflug hilft, den Teamgeist und die Kommunikation der Arbeitnehmer untereinander und zur Führungskraft zu verbessern und damit das Arbeits- und Betriebsklima positiv zu beeinflussen. In ungezwungener Atmosphäre kommt man sich privat näher und lernt die Kollegen von anderen Seiten kennen.

Neben der bezahlten Arbeitszeit, die für den Betriebsausflug verwendet wird, beteiligt sich der Arbeitgeber häufig an den Kosten und an der Organisation. Ein rechtlicher Anspruch besteht nicht. Es handelt sich vielmehr um eine freiwillige Leistung des Unternehmens, die der Motivation dienen soll. Als betriebliche Veranstaltung steht der Betriebsausflug unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Kosten, die vom Arbeitgeber übernommen werden, sind nicht Bestandteil des Arbeitslohns, solange sie die Freigrenze von 110 Euro pro Arbeitnehmer nicht überschreiten.

Als Ideen eignen sich Ausflüge zu Veranstaltungen im Kulturbereich, in die Natur wie Bergwanderungen, Segeltörns, Städtereisen, Schiffsfahrten aber auch Weinproben und Erlebnisreisen. Eigene Eventveranstalter bieten spezielle Betriebsausflüge an und übernehmen die gesamte Organisation. Bei der Auswahl der geeigneten Art sollten die Interessen und Wünsche der Teilnehmer berücksichtigt werden. Bei vielen Ausflügen nehmen auch Familienangehörige teil.

Tipps, Checkliste

  • An der Veranstaltung sollten alle Mitarbeiter teilnehmen können
  • Eine Teilnahmepflicht besteht nicht. Wer nicht teilnimmt, hat seine normale Arbeit zu dem Zeitpunkt des Betriebsausflugs zu erbringen
  • Sollte ein Notdienst notwendig sein, um die betrieblichen Bedürfnisse aufrecht erhalten zu können, empfiehlt es sich, mit dem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung darüber abzuschließen. Wenn kein Betriebsrat existiert oder keine Vereinbarung zustande kommt, sind zuerst Freiwillige zu suchen bzw. bei Nichtfinden nicht teilnehmende Mitarbeiter für den Notdienst zu bestimmen
  • Dauert der Betriebsausflug länger als die normale Arbeitszeit, können Zusatz- oder Mehrvergütungen nicht gefordert werden
  • Ein Anspruch auf Kostenübernahme durch den Arbeitgeber besteht nicht. Klären Sie daher vorher, welche Kosten und in welcher Höhe konkret durch Sie selbst zu tragen sind
  • Verlängern Sie den Betriebsausflug indem Sie sich noch mit einigen Kollegen zusammen setzen, ist der gesetzliche Unfallschutz nicht mehr gegeben, da es sich um eine private Veranstaltung handelt

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