Betriebliches Vorschlagswesen: Vom Verbesserungsvorschlag zur Praemie - ArbeitsR
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Das betriebliche Vorschlagswesen

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Definition, Erklärung

Das betriebliche Vorschlagswesen ist neben dem kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP) und den Arbeitnehmererfindungen ein Bereich des Innovationsmangements bzw. Ideenmanagements. Der KVP stellt eine gelenkte Ideenfindung mit Moderation und regelmäßig wiederkehrendem Ablauf dar, während sich die Verbesserungsvorschläge durch eine spontane Ideenfindung auszeichnen. Um die Idee verwerten zu können, setzen die Unternehmen und öffentlichen Institutionen einen definierten Bearbeitungsablauf ein. Anders als bei Arbeitnehmererfindungen, die durch das Arbeitnehmererfindergesetz geregelt sind, wird das Vorschlagswesen in der Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag festgelegt. Als Verbesserungsvorschlag gilt jede Anregung und Idee, die

Teil der Betriebsvereinbarung oder des Tarifvertrags ist auch die Vergütung eines Verbesserungsvorschlags. In der Praxis orientiert sich die Vergütung häufig an der erzielten Ersparnis. So gibt es beispielsweise 10-20% der Ersparnis des ersten Jahres oder fixe Summen für kleine Verbesserungen, die weniger auf eine monetäre Ersparnis zielen, sondern die Arbeitssicherheit betreffen. Der Verbesserungsvorschlag kann alle Bereiche betreffen: technische Verbesserungen, organisatorische, kaufmännische, soziale. Sie müssen nicht neu sein, sondern können auch aus anderen Abteilungen, Firmen und Institutionen kopiert und angepasst werden.

Die Vergütung erfolgt in Form von Barprämien oder Sachprämien. Die Unternehmen können auch besondere Aktionen oder Wettbewerbe durchführen, um die Zahl der Verbesserungsvorschläge zu erhöhen. Mittlerweile wurde erkannt, dass dieses Instrument

Tipps, Checkliste

Arbeitsrecht, Urteile



Presseartikel

Informationsquellen

Literatur, Broschüren



Letzte Aktualisierung: 20.11.2008

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