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Das Risiko, berufsunfähig zu werden, trifft fast ein Viertel der Arbeitnehmer. Häufigster Grund sind mittlerweile psychische Erkrankungen (30 % der Fälle), wie Depressionen, und Rückenerkrankungen mit 20 %. Nur ein geringer Prozentsatz wird durch einen Unfall ausgelöst. Die Anerkennung der Berufsunfähigkeit ist über den Arzt zu beantragen und durch ein ärztliches Gutachten nachzuweisen. Liegt dieses vor, führt die Anerkennung der Berufsunfähigkeit automatisch zur Kündigung des Arbeitsplatzes.
Arbeitnehmer sind über die gesetzliche Rentenversicherung versichert und haben Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Voraussetzung dafür ist eine Versicherungszeit von mindestens 5 Jahren. In dieser Zeit müssen 3 Jahre lang Beiträge bezahlt worden sein oder Kindererziehungszeiten geltend gemacht werden können. Der Versicherungsfall tritt bei mindestens 50 % Berufsunfähigkeit ein. Diese ist durch ein ärztliches Gutachten nachzuweisen.
Die Höhe der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente hängt von der Höhe des bisherigen Einkommens ab. Durchschnittlich werden 700 Euro pro Monat bei voller Erwerbsminderung bezahlt. Die volle Höhe wird nur bezahlt, wenn die Erwerbsfähigkeit geringer als 3 Stunden pro Tag ist. Zwischen 3 und 6 Stunden Erwerbsfähigkeit wird die Rente zu 50 % gewährt. Besteht generell die Möglichkeit, in einem anderen Beruf zu arbeiten, wird keine Rente bezahlt. Der Betroffene ist dann gezwungen, sich eine andere Arbeit zu suchen oder sich arbeitslos zu melden.
Ab dem 01.01.2001 gilt die Berufsunfähigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nur noch für Versicherte die vor dem 02.01.1961 geboren sind und nur in Form der teilweisen Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit nach § 240 SGB VI.
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung kann abgeschlossen werden als