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Bereitschaftsdienst

Letzte Aktualisierung: 19/12/2013 | Arbeitsleben

Definition, Erklärung

Der Bereitschaftsdienst ist ein in der Öffentlichkeit und den Medien viel diskutierter Begriff. Ärzte im Krankenhaus und Apotheker müssen rund um die Uhr verfügbar sein, um in Notfällen die medizinische Versorgung aufrecht zu erhalten. Aber auch in anderen Bereichen, wie bei Hausdiensten und in EDV- und Kommunikationsabteilungen ist der Bereitschaftsdienst wesentlicher Bestandteil der Arbeitszeit.

Bereitschaftsdienst liegt vor, wenn der Arbeitnehmer sich außerhalb der normalen Arbeitszeit an einem bestimmten Ort aufzuhalten hat, um im Bedarfsfall sofort seine volle Arbeitstätigkeit aufzunehmen. Im Gegensatz zur Rufbereitschaft kann er den Aufenthaltsort nicht selbst bestimmen. Der Bereitschaftsdienst oder Notdienst wird zusätzlich zur regulären Arbeitszeit geleistet. Arbeitsschutzrechtlich wird er als Arbeitszeit angesehen, unabhängig von dem tatsächlichen Arbeitsaufkommen während der Dauer des Bereitschaftsdienstes. Die Vorschriften zu Arbeitspausen sind einzuhalten, ebenso die Höchstarbeitszeitgrenzen und Ruhezeiten von 11 Stunden.

Da die Inanspruchnahme des Arbeitnehmers in der Bereitschaftszeit normalerweise geringer ist als in der normalen Arbeitszeit, kann der Bereitschaftsdienst niedriger vergütet werden als die Vollarbeit. Es kann aber auch ein Freizeitausgleich beantragt werden.

Eine generelle Verpflichtung zum Bereitschaftsdienst gibt es nicht. Allerdings kann eine Verpflichtung aufgrund eines Arbeitsvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder eines Tarifvertrags vorliegen. In bestimmten Berufen, wie bei Ärzten und Fernfahrern gehört die Bereitschaft zur Art des Arbeitsverhältnisses.

Tipps, Checkliste

  • Informieren Sie sich, welche Grundlagen in Ihrem Unternehmen für den Bereitschaftsdienst gelten
  • Der Betriebsrat ist wie bei Regelungen zur Arbeitszeit einzubeziehen. Es gehört zu seinen Aufgaben, darauf zu achten, dass die geltenden Rechtsvorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer eingehalten werden

Arbeitsrecht, Urteile

Informationsquellen

Literatur